Die "Änderung der Gemeindeordnung über die Festsetzung und Erhebung der Baukostenabgabe und des Erschließungsbeitrages" war vom Bozner Gemeinderat am Dienstag genehmigt worden.Durch die Reduzierung der Kosten soll die Möglichkeit, Wohnraum zu schaffen, gefördert werden, so Pasquali. Derzeit gebe es in der Stadt durchaus leer stehende Büros, die in Wohnungen umgewandelt werden könnten, wenn die Erschließungskosten nicht so hoch ausfielen.„Die Kosten für die primäre Erschließung müssen nach dem neuen Reglement bei der Umwandlung von Büro bzw. Geschäft in Wohnung nicht mehr bezahlt werden. Geschuldet sind nur mehr jene für die sekundäre Erschließung“, betonte die Stadträtin. Auch für Gebäude, die vor er Einführung der Erschließungskosten errichtet worden seien, würden die Kosten für die primäre Erschließung bei besagten Umwidmungen als virtuell bereits bezahlt gewertet, auch wenn sie nie bezahlt worden seien.Bei der Umwidmung eines Büro in eine Wohnung werde der Beitrag zur Baukostenabgabe annulliert, wenn die neue Wohnung konventioniert werde, also Ansässigen vorbehalten bleibe.„Sollten Immobilieneinheiten aufgeteilt werden und die Oberfläche bzw. Kubatur gleich bleiben, sind keine Erschließungsgebühren zu bezahlen. Dies erleichtert die Schaffung kleinerer Wohneinheiten aus wenig genutzten großen“, so Pasquali.