Nach Angaben der Behörden waren mehr als 200 Arbeitnehmer offiziell als Beschäftigte auf Dienstreise gemeldet. Tatsächlich hätten die Ermittlungen jedoch ergeben, dass die Mitarbeiter seit ihrer Einstellung dauerhaft in Südtirol tätig gewesen seien. Durch die unrechtmäßige Einstufung soll ein erheblicher Teil der Löhne als steuer- und beitragsbegünstigte Dienstreisevergütung abgerechnet worden sein. Für solche Zahlungen fallen unter bestimmten Voraussetzungen weder Sozialabgaben noch Lohnabzüge an.<h3> Unregelmäßigkeiten sollen über mehr als fünf Jahre Bestand gehabt haben</h3>Um den Verdacht zu überprüfen, werteten die Ermittler umfangreiche Unternehmensdaten aus. Darüber hinaus wurden die Geolokalisierungsdaten der Mitarbeiterausweise analysiert. Diese hätten eindeutig gezeigt, dass die Arbeitnehmer über lange Zeiträume hinweg fest in Südtirol eingesetzt waren und nicht nur vorübergehend auf Baustellen arbeiteten.<BR /><BR />Die festgestellten Unregelmäßigkeiten sollen über mehr als fünf Jahre Bestand gehabt haben. Insgesamt waren laut den Behörden 206 Arbeitsverhältnisse betroffen.<h3> INAIL wird die ausstehenden Versicherungsbeiträge nachfordern</h3>Besonders schwer wiegt nach Angaben der Kontrollorgane der Fall eines Wachmannes, der regelmäßig Zwölf-Stunden-Schichten absolvierte. Innerhalb von nur vier Monaten habe er mehr Überstunden angesammelt, als gesetzlich innerhalb eines gesamten Jahres erlaubt sind. Zudem seien ihm die vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhetage nicht gewährt worden.<BR /><BR />Im Zuge der Ermittlungen wurden nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 200.000 Euro berechnet. Zusätzlich verhängten die Behörden Verwaltungsstrafen von mehr als 120.000 Euro. Auch die staatliche Unfallversicherungsanstalt INAIL wird die ausstehenden Versicherungsbeiträge nachfordern.<BR /><BR />Aufgrund der geltenden Vorschriften zur Arbeitnehmerhaftung wurden zudem die Auftraggeberunternehmen in die Verantwortung genommen. Sie haften solidarisch für die offenen Sozialabgaben der überprüften Zeiträume. Die Geschäftsführer des betroffenen Sicherheitsunternehmens wurden aufgefordert, die festgestellten Unregelmäßigkeiten zu beheben und die Arbeitsverhältnisse ordnungsgemäß zu regeln.<BR /><BR />Die Finanzpolizei bezeichnete die Aktion als wichtigen Beitrag im Kampf gegen Schwarzarbeit und irreguläre Beschäftigung. Solche Praktiken würden Arbeitnehmern soziale und rechtliche Absicherungen vorenthalten und gleichzeitig Unternehmen benachteiligen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.