Die Landesregierung hat sich am heutigen Montag dafür ausgesprochen, dass eine Regelung, die vorsieht, dass derartige Benennungen erst zehn Jahre nach dem Tod erfolgen können, in diesem Fall nicht gilt.Obwohl der Platz im Besitz des Landes ist, obliegt die Benennung der Gemeinde Bozen. Der Bozner Stadtrat hatte sich bereits im August für eine Umbenennung des Platzes ausgesprochen und einen Antrag an die Landesregierung gestellt, die die Ausnahmeregelung heute genehmigt hat.Jetzt kann die Stadt Bozen die Bennungsprozedur in der zuständigen Kommission in die Wege leiten. stol