„Die Desinfektionen werden weitergeführt", sagt Franz Stimpfl, Direktor des WoBi. Das Wasser sei zwar auf eine Temperatur von 70 Grad Celsius angeheizt worden, doch habe es nichts genützt. Der Grund dafür: „Einige der Mieter haben die Wasserhähne in ihren Wohnungen nicht, wie für die Desinfektion nötig, geöffnet", sagt Stimpfl. Das Amt hatte die Erhitzung des Wassers angeordnet, da Legionellen erst bei über 60 Grad rasch absterben. „Gesetzlich ist in Italien, außer in Ausnahmefällen, nur eine Warmwassertemperatur von maximal48 Grad erlaubt", weiß Stimpfl. Dabei vermehren sich Legionellen gerade bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 50 Grad - vor allem in kleinen Warmwasserboilern. Dies sei in den WoBi-Gebäuden der Reschenstraße nicht gegeben. „Die Ursache für das Legionellen-Problem in der Reschenstraße ist, dass die vier Gebäude von der selben Heizanlage mit Warmwasser versorgt werden", erklärt Stimpfl. „Dadurch sind die Versorgungsleitungen entsprechend lang und das Wasser zirkuliert darin teilweise zu wenig."Um die Mieter in den Häusern Nr. 28 bis 34 in der Reschenstraße über die neuen Entwicklungen beim Legionellen-Problem und über das weitere Vorgehen aufzuklären, fand gestern Abend ein Treffen zwischen Mietern, Vertretern des WoBi und des Gesundheitsbetriebes Bozen statt.Gleichzeitig wurden die Mieter zur Mitarbeit angeregt. „In jeder Wohnung müssen nämlich alle Wasserhähne aufgedreht werden, sonst macht die Aktion keinen Sinn", sagt Stimpfl. Inwiefern auch andere Häuser des Wohnbauinstitutes betroffen sein könnten, gibt es derzeit keine Information. „Wir haben an den Sanitätsbetrieb aber bereits eine schriftliche Anfrage gestellt, weitere Gebäude überprüfen zu lassen", sagt Stimpfl. Dass aber alle 800 bis 900Gebäude kontrolliert werden, sei lautWoBi-Direktor kaum möglich - allein schon aus finanziellen Gründen. Zudem dürften die Labors des Landesamtes für Hygiene nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, alle WoBi-Gebäude zu kontrollieren.Das Trinken von Legionellen belastetem Wasser stellt kein Risiko dar. Eine Gesundheitsgefährdung besteht nur, wenn legionellenhaltiges Wasser als Wassersprühnebel - etwa beim Duschen - eingeatmet wird.