Möglicherweise wird die Anklageschrift noch um die Vorhaltung der Körperverletzung ergänzt. Darüber wird der Staatsanwalt entscheiden, sobald ihm die Einschätzung der Ärzte über die Heilungsdauer der Verletzung des Polizisten vorliegt.D/rc_______________________________________________________Lesen Sie mehr dazu in der Donnerstag-Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".