Bisher hatte die Bozner Stadtpolizei keine Möglichkeit, bei 1-Euro-Alkohol-Angeboten, mit denen Lokale vor allem Jugendliche ansprechen wollen, einzuschreiten. Mit der neuen Verordnung werden Sonderaktionen, bei denen zum Alkoholkonsum animiert bzw. Alkohol zu Aktionspreisen oder unentgeltlich abgegeben wird, verboten. Nur wenn im Lokal die reduzierten Preise zwei Wochen lang beibehalten werden, gilt dies nicht als Sonderaktion. Die Stadtverwaltung kann Ausnahmeregelungen zulassen, allerdings nur, wenn mit den Initiativen nicht die Förderung des Alkoholabsatzes bezweckt wird. Bei Nicht-Beachtung gelten die üblichen Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro.„Aktion Scharf“ gegen GlasscherbenMit der zweiten Verordnung, die seit Dienstag in Kraft ist, soll vor allem in Hinblick auf die Sommermonate verhindert werden, dass in besonders stark besuchten Straßen der Stadt, Gläser zertrümmert werden und gefährliche Glasscherben herumliegen. Auch bei dieser Verordnung geht es darum, der Stadtpolizei mehr Möglichkeiten zur Kontrolle und für Sanktionen zu geben. Mit der neuen Verordnung wird klargestellt, dass es zwischen 22 und 6 Uhr verboten ist, vor den Lokalen Getränke aus Glasbehältern (Gläser, offene Flaschen) zu konsumieren, außer man befindet sich in unmittelbarer Nähe (fünf Meter) des Gastlokals oder nutzt dessen Tische. Damit soll vermieden werden, dass Gläser und Flaschen überall im Stadtzentrum wahllos abgestellt bzw. zerschlagen werden. Die Regelung gilt für das gesamte Stadtzentrum von der Südtiroler Straße im Süden über die Rittner Straße im Osten, die Sparkassen-Straße im Westen und die Streitergasse im Norden.Die Polizei führte bereits am Dienstag im Zentrum von Bozen, vor allem im Bereich um den Obstmarkt, erste Kontrollen durch und hat dabei von mehreren Jugendlichen Geldstrafen kassiert. Die Quästur hat angekündigt, auch in den kommenden Tagen die Einhaltung der beiden neuen Verordnungen zu kontrollieren. rb/joi