„Nach Feststellung des weiteren Verlaufes der Temperaturen in den nächsten Tagen und nach Einsichtnahme in die Wettervorhersagen der Provinz; dass im Sinne des Art. 4 des D.P.R Nr. 74 vom 16.04.2013 ist der Betrieb der Heizanlagen in der Zone E, welche die Stadt Bozen umfasst, vom 15.Oktober bis zum 15. April erlaubt ist.<BR /><BR /> In Abweichung der obengenannten Gesetzesbestimmung kann der Bürgermeister bzw. wer ihn laut Gesetz ersetzt, den jährlichen Zeitraum des Betriebs der Heizanlagen verlängern; nach Einsichtnahme in die Verordnung vom 07.03.2018, die die Möglichkeit einer Verlängerung der Heizperiode vorsieht, für maximal 7 Stunden pro Tag, mittels Mitteilung seitens der Medien.<BR /><BR />Aus den genannten Gründen ermächtigt der Bürgermeister die Fortsetzung der Benutzung der Heizanlagen in den Gebäuden auf dem Gemeindegebiet laut Art. 3 des D.P.R. Nr. 412 vom 26.08.1993 - von Kat. E1 bis E7 bis zum 22.04.2021.“<BR /><BR />