Der Obst- und Gemüsehandel wurde in einer privaten Garage in der Landeshauptstadt betrieben – ohne jede behördliche Genehmigung. <BR /><BR />Der Bozner Friseursalon hingegen entsprach nicht der Handwerksordnung, da der betreffende Friseur keine technisch verantwortliche Person benennen konnte. Diese sei jedoch laut Handwerksordnung vorgeschrieben.<h3> Den Verantwortlichen drohen empfindliche Geldstrafen</h3>Gegen die Verantwortlichen wurde eine Verwaltungsstrafe erlassen. In beiden Fällen droht ihnen jeweils ein Bußgeld von rund 5000 Euro, wie die Stadt Bozen auf der Gemeindewebsite schreibt.<BR /><BR />Indem illegale, gewerbliche und handwerkliche Tätigkeit unterbunden wird, werden nicht nur jene geschützt, die ihrer Tätigkeit ordnungsgemäß nachgehen; sondern laut Stadtpolizei auch Kundinnen und Kunden vor potenziell unliebsamen Situationen bewahrt.