Der Fahrzeuglenker musste sich wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Staatsanwalt hatte 8 Monate Haft für ihn beantragt.Doch Richter Emilio Schönsberg sah am Freitag im Rahmen der Vorverhandlung die Schuld bzw. Mitschuld des Schwerfahrzeuglenkers an dem Unfall nicht gegeben, wie das Tagblatt "Dolomiten" am Samstag berichtet.Finanzielle Wiedergutmachung wurde inzwischen von der Versicherung des Betonmischer-Lenkers geleistet, die Nebenkläger schieden in der Folge aus dem Verfahren aus.stol/rc