Der Fall geht auf das Jahr 2023 zurück. Ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Bozen bemerkte bei den Außenklingeln neben dem Namen einer anderen Bewohnerin ein eigenartiges, aufgemaltes Zeichen. <h3> Sie erhielt einen aufgeregten Anruf ihrer Zugehfrau</h3>Da er befürchtete, Diebe könnten die Klingel für einen späteren Einbruch in deren Wohnung gekennzeichnet haben, rief er die Frau an, um sie zu warnen. Diese befand sich zu dem Zeitpunkt aber gerade im Ausland auf Urlaub und beschloss, ihre Zugehfrau zu kontaktieren, der sie völlig vertraute. Deshalb beauftragte sie sie, nach dem Rechten zu sehen.<BR /><BR /> Stunden später erhielt die Wohnungsbesitzerin einen aufgeregten Anruf ihrer Zugehfrau: Sie sei jetzt in der Wohnung und habe entdeckt, dass die Einbrecher bereits zugeschlagen hätten. Kästen stünden offen, Schubladen lägen herausgerissen am Boden, deren Inhalt sei durchwühlt. <h3> Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von rund 200.000 Euro waren verschwunden</h3> Die Wohnungsbesitzerin alarmierte sofort die Carabinieri. Wie die Beamten bald feststellten, war nicht nur alles in der Wohnung drunter und drüber, sondern auch Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von rund 200.000 Euro waren verschwunden. <h3> Das hatte die Zugehfrau nicht bedacht</h3>Glücklicherweise hatte die Wohnungsinhaberin Überwachungskameras in einigen Räumen installiert, wovon die Zugehfrau aber offenbar nichts wusste. Auch in der Straße genau gegenüber des Mehrfamilienhauses gab es eine Kamera. <BR /><BR />Und anhand der Aufnahmen und den von den Kameras registrierten Uhrzeiten glauben die Ermittler, einen erstaunlichen Tathergang rekonstruieren zu können: Die Zugehfrau habe das Haus betreten, sei in die Wohnung gegangen und habe selbst alle Schränke und Schubladen durchwühlt, um vorzutäuschen, dass bereits ein Einbruch stattgefunden habe. <BR /><BR />Dann habe die Frau das Haus verlassen, um kurz darauf wieder in die Wohnung zurückzukehren, den Einbruch zu „entdecken“ und ihre Arbeitgeberin anzurufen. <h3> Die verschwundenen Wertgegenstände wurden nicht gefunden</h3>Nachdem sie die Videos gesichtet hatten, führten die Carabinieri bei der Zugehfrau eine Hausdurchsuchung durch – die verschwundenen Wertgegenstände wurden aber nicht gefunden. Es wird nicht ausgeschlossen, dass die Beschuldigte einen Komplizen gehabt haben könnte – die Aufnahme der Straßenkamera soll eine verdächtige Person gezeigt haben, doch ihr Gesicht war nicht zu erkennen. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft hat jetzt gegen die Zugehfrau Anklage wegen Wohnungseinbruch erhoben – dafür drohen vier bis sieben Jahre Haft. Allerdings: Da die Frau ja den Schlüssel zur Wohnung hatte, ist vorerst unklar, ob diese juridische Einstufung aufrecht bleiben wird.