In einem der beiden Betriebe stießen die Beamten auf besonders prekäre hygienische und bauliche Zustände. Die Räumlichkeiten waren stark verschmutzt, Böden aufgerissen, Wände verrußt, Möbel beschädigt und die Matratzen in einem „unzumutbaren hygienischen Zustand.“<BR /><BR /> Hinzu kamen erhebliche Sicherheitsmängel: Weder gab es in der Unterkunft Feuerlöscher noch CO-Melder, Notausgangsbeschilderungen oder funktionierende Fluchtwege – ein klarer Verstoß gegen die grundlegenden Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften.<BR /><BR />Darüber hinaus stellte die Polizei bei beiden kontrollierten Betrieben fest, dass kein einziger Gast ordnungsgemäß registriert worden war – ein schwerwiegender Verstoß gegen die Meldepflicht. Diese Registrierung sei laut Polizei entscheidend für die öffentliche Sicherheit und die Prävention von Straftaten.<BR /><BR />Die beiden Betreiber wurden der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt. Zusätzlich drohen ihnen empfindliche Verwaltungsstrafen wegen der baulichen und hygienischen Mängel.