<BR />Im Zuge einer gezielten Überwachungsmaßnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels im Petrarca Park fiel den Ermittlern der bereits einschlägig bekannte Mann auf. <h3> Haftbefehl wegen Körperverletzung</h3>Nach seiner Verbringung in die Dienststelle am Giovanni-Palatucci-Platz, konnten die Beamten den Mann inklusive seiner Vorstrafen gänzlich identifizieren. Dort ergab die Abfrage der Datenbank des Innenministeriums, dass gegen K.E.T. ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bozen vorlag. <BR /><BR />Der Mann muss eine Freiheitsstrafe von rund einem Jahr verbüßen. Diese ergibt sich aus einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt: Im vergangenen Sommer hatte er einen Arbeiter gebissen, der Waren nahe einem Lokal in der Bozner Altstadt entlud und sich anschließend mit Gewalt der Festnahme durch eine Streife der Polizei widersetzt.<h3> Überstellung in die Justizvollzugsanstalt</h3>Bereits in der Vergangenheit war K.E.T. durch grundlose Angriffe auf Passanten aufgefallen, die jedoch keine schwereren Folgen hatten.<BR />Nach Abschluss der strafrechtlich relevanten Maßnahmen wurde K.E.T. in die Justizvollzugsanstalt von Bozen überstellt, wo er seine Haftstrafe verbüßen wird.<BR /><BR />Angesichts der Schwere und Häufung der Delikte hat Quästor Paolo Sartori umgehend die zuständige territoriale Flüchtlingskommission ersucht, den Asylstatus des Mannes zu widerrufen. Dieser Schritt ist erforderlich, um im Anschluss an die Haftentlassung einen Ausweisungsbescheid erlassen und vollstrecken zu können.