Die neuen Tarife wurden auf der Grundlage des Finanz- und Wirtschaftsplanes des Dienstes für Umwelt und Hygiene der SEAB AG festgelegt, die diese Dienste im Auftrag der Stadt Bozen erbringt. Es wurde auch festgelegt, welche Haushalte in den Genuss von Vergünstigungen kommen.
Ab 1. Jänner gelten eine Reduzierung des Tarifs um 50 Prozent für Haushalte mit einem Einkommen bis 20.000 Euro und von 35 Prozent für jene mit einem Einkommen zwischen 20.000,00 und 35.000 Euro.
Der Stadtrat hat sich am Montag auch mit der Anhebung der Aufenthaltssteuer beschäftigt. Sie soll ab dem 1. Januar 2025 um 0,40 Euro erhöht werden, und es gilt eine Staffelung je nach Kategorie des Beherbergungsbetriebes: Gäste von 4-Sterne-, 4-Sterne-Superior- und 5-Sterne-Betrieben müssen künftig 2,00 Euro Aufenthaltssteuer zahlen, Gäste von 3-Sterne- und 3-Sterne-Superior-Betrieben 1,60 Euro. Bei den Gästen aller anderen Beherbergungsbetriebe werden 1,25 Euro in Rechnung gestellt, so die Stadtgemeinde Bozen.