Die Parkgarage gehört dem Land – und die Abteilung Vermögen hat den Wettbewerb ausgeschrieben. „Zurzeit laufen die Überprüfungen – die Unterlagen und Voraussetzungen der Bewerber werden kontrolliert, um dann eine Entscheidung zu treffen“, teilt Ressortdirektor Daniel Bedin auf Anfrage mit.<h3> Was das Zuschlagskriterium ist</h3>Ausgeschrieben wurde die Konzession für drei Jahre – beginnend mit 1. Jänner 2026. Bis 15. September konnten die Angebote eingereicht werden. Für die Konzession der Parkgarage verlangt das Land eine Jahresgebühr von 500.000 Euro plus Mehrwertsteuer. <BR /><BR />Zuschlagskriterium ist das „wirtschaftlich günstigste Angebot“ auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Das bedeutet: Ein Bewerber muss bereit sein, mindestens 500.000 Euro an Jahresgebühr zu bieten. Die angebotene Jahresgebühr wird bei dieser Ausschreibung mit bis zu 30 Punkten bewertet. <BR /><BR />Bis zu 70 Punkte winken hingegen für die Qualität der Dienstleistung, mit der der Bewerber aufwartet. Der Finanzplan sieht 5,68 Millionen Euro für drei Jahre vor. Das heißt: Man geht bei der Führung dieser Garage von einem Umsatz in Höhe von 5,68 Millionen Euro in drei Jahren aus.<h3> Central Parking AG hat Bau selbst gestemmt</h3>Erbaut worden war die Tiefgarage mit etwa 450 Stellplätzen beim Bahnhofsplatz vor mehr als drei Jahrzehnten von der Central Parking AG mit namhaften Bozner Kaufleuten als Gesellschaftern. Die Central Parking AG hatte vom Land ein entsprechendes Unterflurrecht erhalten und den Bau finanziell selbst gestemmt. <BR /><BR />Als Gegenleistung für die Finanzierung des Baus war vereinbart worden, dass die Central Parking AG nur eine geringe jährliche Pacht in Form eines symbolischen Betrages entrichten musste. Gesellschafter der Central Parking AG waren neben den Privaten auch jahrzehntelang Land und Gemeinde Bozen – doch die beiden Letzteren mussten aufgrund der veränderten Gesetzeslage ihre Beteiligungen abgeben.<BR /><BR /><embed id="dtext86-72417557_quote" /><BR /><BR /> Zwischen dem Land und der Central Parking AG kam es nach Ablauf der 29-jährigen Konzession zu einem Rechtsstreit. Die Central Parking AG bestand darauf, dass ihre Konzession für mindestens weitere 29 Jahre verlängert werden müsse. Das Land hingegen bestand darauf, die Konzession öffentlich auszuschreiben. <BR /><BR />„Wir haben in jeder Instanz Recht bekommen – auch beim Staatsrat“, sagt Bedin. „Die Konzession darf nicht verlängert werden.“ Und somit wurde sie nun ausgeschrieben. Ganz klar festgelegt wurde bei diesem Wettbewerb, dass es für diese dreijährige Konzession keine Verlängerungsmöglichkeit geben wird. <BR /><BR />Der neue Konzessionär darf die Parkgebühren nicht nach Belieben erhöhen: „Die Ausschreibungsbedingungen sehen eine Berechnungsmethode der Gebühren vor“, erklärt Bedin. Diese Berechnungsmethode passe sich an die Marktsituation an. „Somit kann der Zuschlagsempfänger nur in dieser vorgegebenen Art die Preisgestaltung vornehmen“, weiß der Ressortdirektor.