Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Anpassung der Be- und Entladezeiten für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Diese dürfen künftig von Montag bis Samstag, außer an Wochenfeiertagen, zwischen 6 Uhr und 10.30 Uhr in der Altstadt verkehren. Bisher war die Zufahrt nur bis 10 Uhr erlaubt. <BR /><BR />Die eineinhalbstündige Be- und Entladeerlaubnis an den Nachmittagen, die laut Stadtrat Fattor immer wieder für Probleme gesorgt habe, fällt hingegen weg.<h3> Ausnahmen für Fahrzeuge mit Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoffantrieb</h3>Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die mit Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoffantrieb ausgestattet sind, dürfen hingegen bis 11 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 16 Uhr für Be- und Entladetätigkeiten in die Innenstadt einfahren, am Nachmittag jedoch nur über die Ein- und Ausfahrtsstelle für den ÖPNV am Dominikanerplatz.<BR /><BR />3- oder 4-rädrige Fahrzeuge mit Elektroantrieb, Cargo Bikes, Elektrofahrräder und Elektrokleinfahrzeuge in Fahrradgröße dürfen in der verkehrsberuhigten Zone weiterhin für Waren- oder Paketzustellungen verkehren. Nicht befahren werden darf hingegen die Erbsengasse, die Waaggasse, die Pfarrgasse und der Waltherplatz im Bereich zwischen der Waltherpassage und dem Kornplatz. <BR /><BR />Auf dem Obstplatz, in der Museumstraße und in der Laubengasse im Abschnitt zwischen dem Kornplatz und dem Obstplatz ist die Durchfahrt hingegen in der Zeit von 10.30 Uhr bis 20 Uhr verboten.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="832823_image" /></div> <BR /><h3> Zugang für dringende Reparaturarbeiten gestattet</h3>Handwerker dürfen die verkehrsberuhigte Zone mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen befahren, um dringende Reparaturarbeiten durchzuführen, ohne welche Private oder auch öffentliche Einrichtungen ihrer Tätigkeit nicht mehr ungehindert nachgehen können. <BR /><BR />In diesem Fall muss innerhalb von 72 Stunden nach dem Befahren der verkehrsberuhigten Zone eine nachträgliche Meldung erstattet werden, der entsprechende Belege beigelegt werden müssen.<h3> Fahrverbote für Fahrradfahrer</h3>Für Fahrradfahrer gilt künftig von 10.30 Uhr bis 20 Uhr neben dem Fahrverbot am Obstplatz und in der Museumstraße auch ein Fahrverbot in der Laubengasse im Abschnitt zwischen dem Kornplatz und dem Obstplatz. In der Erbsengasse, der Waaggasse, in der Pfarrgasse, am Waltherplatz im Abschnitt zwischen der Waltherpassage und am Kornplatz gilt hingegen ein durchgehendes Fahrverbot rund um die Uhr.<h3> 10-tägige Testphase</h3>Die bisherigen Verkehrs- und Parkgenehmigungen für den Bereich der Altstadt – 2700 an der Zahl – werden annulliert. <BR /><BR />Am 1. Februar beginnt dann eine rund 10-tägige Testphase. In dieser Zeit wird das elektronische Zufahrtskontrollsystem die Autofahrer an den jeweiligen Einfahrten auf etwaige Unregelmäßigkeiten hinweisen. Es werden jedoch keine Strafen ausgestellt, sofern die Personen im guten Glauben gehandelt haben.<BR /><BR />Für die Anwohner bleibt hingegen alles beim Alten.<BR />