Die Frau hatte sich an die auf Schadenersatz spezialisierte Gesellschaft gewandt. Nach Angaben des Unternehmens begann der medizinische Leidensweg 2010 und dauerte bis 2019. In diesem Zeitraum unterzog sich die Patientin im Neurochirurgischen Dienst des Bozner Krankenhauses laut der italienischen Nachrichtenagentur Ansa mehreren Eingriffen an der Wirbelsäule. <BR /><BR />Nach Darstellung des Unternehmens hätten bereits ab 2012 Symptome auf eine Infektion hingewiesen, die eine umgehende Behandlung erforderlich gemacht hätte. Diese sei jedoch zunächst nicht erkannt worden, wodurch sich der Gesundheitszustand der Patientin weiter verschlechtert habe. <h3> Erst beim sechsten Eingriff wurde Infektion festgestellt</h3>Erst beim sechsten chirurgischen Eingriff im Jahr 2014 sei mittels einer bakteriologischen Untersuchung eine multibakterielle Infektion festgestellt worden. Zwar konnte die Infektion durch eine gezielte Antibiotikatherapie beseitigt werden, die Frau leidet laut Ansa jedoch bis heute unter schweren Einschränkungen der Gehfähigkeit und ist dauerhaft auf Krücken oder einen Rollator angewiesen.<BR /><BR />Das Versäumnis einer rechtzeitigen Diagnose und einer entsprechenden Therapie stelle einen ärztlichen Behandlungsfehler dar, der ursächlich für die Entwicklung der Erkrankung gewesen sei. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb sowie dessen Versicherung, legten sowohl gegen das erstinstanzliche als auch gegen das Berufungsurteil Rechtsmittel ein und beantragten unter anderem eine neue Begutachtung. Der Kassationsgerichtshof bestätigte jedoch die Entscheidungen der Vorinstanzen und wies die Einwände zurück.