Wie berichtet, war die Boznerin von einem Betrüger angerufen worden, der sich als Mitarbeiter ihrer Bank ausgab und sie über angeblich verdächtige Transaktionen auf ihrer Kreditkarte informierte. Der Betrug gelang auch wegen der verwendeten Telefonnummer: Sie entsprach der tatsächlichen Nummer der Bank. Bei einem zweiten Anruf – diesmal schien die Nummer der Postpolizei auf – riet der Betrüger der Frau dazu, eine Anzeige bei den Behörden zu erstatten. Die Frau tätigte eine Überweisung und rief erst später bei ihrer Bank an – um dann festzustellen, dass sie Opfer eines Telefonbetrugs geworden war. <BR /><BR />„Caller-ID-Spoofing“ oder einfach nur „Spoofing“ nennt sich diese Betrugsmasche, bei der Informationen über eingehende Anrufe gefälscht werden. Mittels Software, Online-Diensten oder speziellen Geräten manipulieren die Betrüger die sogenannte „Caller ID“, also die Telefonnummer des Anrufers. Dadurch können sie nicht nur jede beliebige Telefonnummer, sondern auch einen beliebigen Namen auf dem Bildschirm des Opfers aufscheinen lassen. Das Ziel: Ihren Opfern soll eine vertrauenswürdige Identität vorgetäuscht werden. <BR /><BR />Wehrlos ist man gegen diese Betrugsmasche nicht. Nach einem suspekten Anruf der Bank oder einer Behörde sollte man sicherheitshalber die offizielle Nummer derselben suchen und wählen – am anderen Ende der Leitung kann bei ausgehenden Anrufen dann nur der echte Bankangestellte oder Polizist antworten. <BR /><BR />Die Boznerin wäre also gut beraten gewesen, unmittelbar nach dem ersten Anruf der Betrüger ihre Bank zu kontaktieren. Ausgehende Anrufe der Handys ihrer Opfer können Betrüger nämlich nicht manipulieren.