Vorverhandlungsrichter Ivan Perathoner hatte im Juli über den jungen Mann einen gerichtlichen Vergleich über zwei Jahre und vier Monate Haft abgesegnet. Die Freiheitsstrafe wurde in Ableistung von 1.700 Stunden gemeinnütziger Tätigkeit umgewandelt ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/feuerteufel-von-bozen-gemeinnuetzige-arbeit-statt-haftstrafe" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">wir haben berichtet).</a><BR /><BR />Der Bozner leistet die gemeinnützige Tätigkeit in einem Seniorenwohnheim ab. Auch der zeitliche Rahmen wurde dafür genau festgelegt: mindestens sechs Stunden in der Woche, maximal acht Stunden pro Tag. <h3> Weitere Auflagen müssen erfüllt werden</h3>Damit der Fall abgeschlossen wird, muss sich der Bozner zudem an weitere Auflagen halten: Er darf die Region Trentino-Südtirol nicht verlassen und keine Waffen, Munition oder Sprengstoffe mit sich führen. Vorverhandlungsrichter Perathoner ordnete zudem an, dass der 24-Jährige sich nicht regelmäßig ohne triftigen Grund mit vorbestraften Personen oder Menschen, die ihn zu Straftaten verleiten könnten, treffen darf. <BR /><BR />Im Sommer 2022 hatte eine Brandserie in Bozen und Umgebung zu zahlreichen Einsätzen geführt. Am 11. Juli waren in der Nähe der Haselburg zwei Brände ausgebrochen, die Serie setzte sich bis zum 26. August fort. An diesem Tag wurde bei einem Brand am Glaninger Weg der Tatverdächtige gefasst. <h3> Was die Gutachter sagen</h3>Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens sollte untersucht werden, ob es sich um mutwillige Brandstiftung durch eine zurechnungsfähige Person handelte oder ob der Verdächtige an pathologischem Zwang zur Brandstiftung – Pyromanie – leidet. Die Amtsgutachter kamen zum Schluss, dass der junge Mann zurechnungsfähig ist. Die Gutachter von Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich hingegen einig, dass der 24-Jährige psychische Probleme habe.