Wie berichtet, hat Rom Anfang des Monats ein Gesetz verabschiedet, das sexuelle und emotionale Bildung in Kindergarten und Grundschule verbietet und entsprechende Angebote in Mittel- und Oberschulen von der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Eltern abhängig macht. Weite Teile Südtirols reagierten darauf mit regelrechtem Entsetzen. Zu den Verfechtern einer Beibehaltung des Angebotes gehört auch Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller: „Durch Sexualerziehung lernen Kinder ihren Körper und ihre Gefühle besser kennen sowie ihre eigenen Grenzen und jene der anderen. Sexuelle Aufklärung kann dementsprechend nicht eine ausschließlich private Entscheidung sein, sondern ist im Prinzip Gewaltschutz und somit eine kollektive Verantwortung.“<h3> „Kein Luxus oder Ideologie“</h3> Die Grüne Fraktion will nun über einen Beschlussantrag deren Verankerung in den Bildungsrichtlinien erreichen. Denn sie sei „kein Luxus und keine Ideologie“, sondern „nachweislich eines der wirksamsten Instrumente zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt, sexuellem Missbrauch und struktureller Ungleichheit“. Wer diese Bildung aus den Schulen dränge, so Brigitte Foppa bei der gestrigen Vorstellung des Antrages, „nimmt Kindern und Jugendlichen ein Schutzinstrument“. <h3> Achammer stimmt inhaltlich zu</h3>Inhaltlich stimmt Landesrat Philipp völlig zu: „Es ist das Recht eines Kindes, zu lernen, was Intimität und Privatsphäre bedeuten. Deshalb müssen entsprechende Projekte fortgesetzt werden können, auch zur Prävention von Missbrauch. Die Annahme, dieser Bildungsbereich sei zu Hause wunderbar aufgehoben, ist ein Trugschluss.“ Das bestätigten ihm auch Lehrpersonen und Schulführungskräfte, die sich empört über die römische Entscheidung bei ihm gemeldet hätten. Funktionierende Elternhäuser können das selber übernehmen, in problematischen Familien wird genau das nicht stattfinden. Im Gegenteil, in der Vergangenheit konnten sogar Missbrauchsfälle erkannt werden, weil Kinder durch diesen Unterricht verstanden haben, dass ‚was der Onkel da macht‘ nicht gut ist“, berichtet Achammer. Er weist aber auch darauf hin, dass Südtirol sechs Monate Zeit hat, das Staatsgesetz zu übernehmen – „und daher das Staatsgesetz nicht unmittelbar anwendbar ist“. Ihm schwebt daher vor, die Zeit zu nutzen, um per Landesgesetz Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch und Gewalt verpflichtend in die Curricula aufzunehmen. „Das kann ja Rom wohl kaum anfechten“, gibt er sich kämpferisch. Und der Beschlussantrag der Grünen? „Müssen wir in der Fraktion besprechen, wie wir damit umgehen.“ <BR />Der italienische Bildungslandesrat Marco Galateo hat das für sich bereits entschieden: „Ich werde gegen diesen Antrag stimmen, da wir beschlossen haben, die ministeriellen Vorgaben zu diesem speziellen Thema umzusetzen und stattdessen Projekte zur Prävention von Kindesmissbrauch vorzusehen, um Kinder für dieses Thema zu sensibilisieren. Diese werden natürlich von Fachpersonal durchgeführt.“