Der Mann soll Angestellter eines Goldschmiedbetriebes sein. Mit der Einfuhr von solch einer hohen Summe Bargeld begab er sich aber in große Schwierigkeiten.Denn: In Italien dürfen lediglich Bargeldsummen unter 10.000 Euro ein- oder ausgeführt werden. Da der Mann keine Herkunftsbescheinigung bei sich hatte, wandten die Finanzbeamten die geltenden Sanktionen an: Die Verwaltungsstrafe sieht vor, dass 30 bis 50 Prozent der Summe einbehalten wird. Im Falle des Angestellten wurden 125.000 Euro beschlagnahmt. Wäre der Betrag niedriger als 40.000 Euro gewesen, hätte es eine Strafmilderung gegeben, erklärt die Finanzpolizei.Verstärkte Kontrollen in Grenzgebieten Die Südtiroler Finanzpolizei führt besonders in den Grenzgebieten verstärkte Kontrollen durch, um gegen die Steuerhinterziehung anzukämpfen und auch die Ein- und Ausfuhr von Schwarzgeld zu unterbinden.Seit Jahresbeginn haben die Finanzbeamten 450.000 Euro abgefangen. Ein Drittel davon wurde beschlagnahmt.stol