EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas stellt in einem Interview mit der Tagezeitung „La Nuova Venezia“ klar, dass „jede Ausschreibung, die nicht den Kriterien von Inhouse entspricht, absolut transparent“ ablaufen muss. Klarer gesagt – ohne Vorzugsrecht für die A22-Gesellschaft.<BR /><BR />In Sachen Brennerautobahn haben sich derzeit selbst Schweigepflicht auferlegt. Noch läuft die Ausschreibung der A22 mitsamt Vorzugsrecht, welches es der A22-Gesellschaft ermöglicht, mit jedem Angebot der angeblich vier Mitbewerber um die Konzession gleichzuziehen. Aber: Der EuGH hat das Vorzugsrecht in einem analogen Fall (Vergabe öffentliche Toiletten Mailand) gekippt. <BR /><BR />Jetzt bleibt abzuwarten, ob das Verkehrsministerium den Wettbewerb samt Vorzugsrecht weiter aufrecht hält, was nachträgliche Anfechtungen der Mitbewerber nach sich ziehen könnte. Oder das Vorzugsrecht aus dem Wettbewerb streicht, womit es für die A22-Gesellschaft eng wird. Vor diesem Hintergrund wirft Tzitzikostas die Inhouse-Lösung wieder in die Runde. Diese würde die Vergabe an eine rein öffentliche regionale Gesellschaft ohne Ausschreibung ermöglichen. Dieser Lösung war man vor Jahren bereits nahe. Sie scheiterte aber an der Auszahlung der privaten Aktionäre sowie am Gegenwind aus dem Trentino.