Laut Staatsrat können andere Sanierungs- oder Minderungsmaßnahmen oder die Anwendung einer Geldstrafe angesichts der nachgewiesenen technischen Schwierigkeit eines Abbruchs und der objektiven Besonderheiten des am Hang errichteten Gebäudes beantragt werden. Die Gemeinde berechnet derzeit die Höhe der eventuellen Geldstrafe. <BR /><BR />Die Geschichte rund um das Gebäude ist lang. Die Immobiliengesellschaft Mabo GmbH hatte vor rund 10 Jahren 2 Wohnhäuser an der Cesare-Battisti-Straße gekauft und an deren Standort den Wohnkomplex Bona gebaut. Laut Baukonzessionen der Gemeinde konnte die Firma Mabo 3391,89 Kubikmeter außer Erde (das unterirdische Bauvolumen zählt nicht) errichten. <BR /><BR />Laut dem vom Staatsrat beauftragten Amtssachverständigen wurden hingegen 5607,81 Kubikmeter außer Erde als urbanistische relevante Kubatur realisiert.<BR /><BR />Nach einer Selbstanzeige der Baufirma 2013 hatte die Gemeinde ein Sanierungsprojekt genehmigt. Darin hatte die Gemeinde zur Auflage gemacht, dass der Bauherr das Dachgeschoss des untersten Baublockes abreißt und eine Verwaltungsstrafe von 490.432,50 Euro zahlt. Der Bauherr kaufte zudem 406 Kubikmeter eines angrenzenden Grundstücks an und erhöhte damit die Baukapazität des Bauloses. Beim Abriss wurde ein ganzer Stock eines Blockes entfernt. <BR /><BR />Ex-Gemeinderat Josef Insam (†) und ein Anrainer rekurrierten gegen die Baukonzession in Sanierungswege und gegen die ursprünglichen Baukonzessionen. Das Verwaltungsgericht Bozen gab ihnen teilweise recht und erklärte die Sanierung aus dem Jahr 2014 für rechtswidrig, während es die Anfechtung der ursprünglichen Baukonzessionen als verspätet und unzulässig abwies. Denn bei der Berechnung der überschüssigen Kubatur muss laut Urteil das Volumen des gesamten Gebäudes herangezogen werden, weil die Baukonzession aus dem Jahr 2012 für das gesamte Gebäude ausgestellt worden war. Der Komplex kann laut Urteil zum Zwecke der Sanierung nicht unterteilt werden wie geschehen war.<BR /><BR />Gemeinde und Bauherr legten vor dem Staatsrat Berufungsrekurs ein. Der Staatsrat urteilte nun, dass Josef Insam, dessen Alleinerben Stadtrat Thomas Schraffl ist, keine angemessene Position vertrete und kein Recht auf die Klage habe, der Anrainer jedoch schon.<BR /><BR />Der Staatsrat erklärt die Sanierung als nicht rechtens und bestätigte das Urteil ersten Grades in Bezug auf die Unzulässigkeit der Rekurse beider Rekurssteller gegen die ursprünglichen Baukonzessionen. <BR /><BR />Sollte jetzt ein weiterer Abbruch aus statischen Gründen nicht möglich sein, könne die Baufirma bzw. die Wohnungseigentümer laut Urbanistikgesetz eine Geldstrafe zahlen um den städtebaulichen Schaden zu begleichen. Die Höhe kann die Gemeinde Brixen anhand des entstandenen Schadens je nach Schwere des Vergehens festlegen. Die Zahlung muss laut Landesraumordnungsgesetz zwischen 0,8 und 2,5 Prozent der Baukosten liegen, die die Landesvorschriften mit 406 Euro pro Quadratmeter für das Jahr 2022 festsetzen.