Die Gesellschaft für das italienische Eisenbahnnetz R.F.I hat deshalb um die Mithilfe der Stadtgemeinde Bruneck und der privaten Grundstückseigentümer gebeten. Sträucher und Bäume müssen einen Mindestabstand zum Bahngeleis von 30 Metern haben. Eigentümer von Grundstücken entlang der Bahntrasse sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Bäume und Sträucher frühzeitig geschnitten werden, teilt die Gemeinde Bruneck mit.Dies sei auch mit entsprechender bürgermeisterlicher Anordnung festgelegt worden.