Die Zone, in der die Wohnbauzone A3 entstehen soll, sei bereits im 16. Jahrhundert eine Handwerkszone mit zwei Wieren gewesen. Das älteste Gebäude gehe auf das 13. Jahrhundert zurück und das heute noch bestehende „Galler-Haus“ sei einst das einzige Gebäude mit Steinmauern außerhalb der Stadtmauern gewesen, erklärte Markus Pescoller, Mitglied der Ensembleschutzkommission vorab zur Diskussion rund um den Wiedergewinnungsplan.Entsprechend stünden einige Gebäude unter Denkmalschutz und dürften nicht verändert werden. Das Ensemble an sich sei schützenswert, so Pescoller weiter.„Wir als Ensembleschutzkommission empfehlen in dieser Zone keine großen Gebäude zu errichten und die Charakteristik des Ensembles über eine verwinkelte Häuseranordnung sowie über die Beibelassung einiger Gärten zu erhalten“, präzisierte Pescoller. Die Baumassendichte solle, so wie im Bauleitplan vorgesehen, belassen bleiben und damit die Verdichtung des Stadtzentrums fördern. Dadurch könne wertvoller Kulturgrund in der Peripherie gespart und das Zentrum aufgewertet werden, erklärte Bürgermeister Christian Tschurtschenthaler. Die Opposition im Gemeinderat habe sich in der anschließenden Diskussion vor allem an der Erhöhung der Baumassendichte gestoßen und die Befürchtung geäußert, dass dadurch das Ensemble in Mitleidenschaft gezogen würde und dem privaten Interesse des Projekteinreichers Vorrang gegeben würde. Außerdem kritisierte die Opposition, dass die betroffenen Anrainer nicht in die Planungsphase miteinbezogen worden seien. Aufgrund des nicht gefundenen Konsens sei dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt worden, hieß es in einer Presseaussendung der Gemeinde Bruneck.In zwei Wochen würde ein Treffen mit den Anrainern und der Ensembleschutzkommission einberufen werden, um noch einmal alle Details abzuklären, vor allem aber was die Verschiebung der Druckrohrleitungen und der Wieren sowie die Kubaturerhöhung betreffe, so Tschurtschenthaler. Ebenfalls abgesetzt worden sei der Tagesordnungspunkt über die Abänderung des Verlaufs der Zufahrtsstraße zum Schloss. Laut Aussendung wurden behandelt und einstimmig genehmigt: die Abänderung am Durchführungsplan in der Gewerbezone Nord 1 in Stegen, die Ausweisung einer Zone für öffentliche Einrichtungen für die Errichtung eines Gasblockheizkraftwerkes der Stadtwerke in St. Georgen, die Umwidmung auf Antrag der jeweiligen Grundeigentümer von Teilen mehrerer Grundparzellen von Wald in Landwirtschaftsgebiet in Bruneck und Reischach und die Umwidmung von Grundflächen im Gewerbegebiet St. Georgen.