Tarfusser hatte aufgrund von Ungereimtheiten die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Dass dem nun stattgegeben wurde, „ist auf professioneller Ebene ein Erfolg. Und es heilt einige Wunden, die mir zugefügt wurden, seit ich wieder nach Italien zurückgekehrt bin“, sagt Tarfusser, ehemaliger Leitender Staatsanwalt in Bozen, Ex-Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und seit 2019 stellvertretender Generalstaatsanwalt in Mailand. <BR /><BR />In dieser Eigenschaft hat er sich dafür eingesetzt, dass einer der spektakulärsten Mordfälle Italiens neu aufgerollt wird: das Blutbad in der lombardischen Gemeinde Erba im Jahr 2006. Wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt wurde dafür das Ehepaar Olindo Romano und Rosa Bazzi. Laut Urteil hätten sie die Nachbarin Raffaella Castagna (30), ihren Sohn Youssef (2), ihre Mutter Paola Galli (60) sowie eine weitere Nachbarin, Valeria Cherubini (55), getötet. Das Ehepaar hatte sich jahrelang über Lärm aus dem oberen Stockwerk, wo Castagna lebte, beschwert. <BR /><BR />Doch Tarfusser waren voriges Frühjahr bei der Durchsicht der Fallakten eine Reihe von Ungereimtheiten ins Auge gefallen, die ihn einen Justizirrtum vermuten ließen. Etwa zeitgleich reichten auch die Verteidiger der Verurteilten einen Revisionsantrag mit mehreren neuen Beweisen ein. <BR /><BR />Das Oberlandesgericht Brescia prüfte die Anträge und befand sie jetzt für zulässig: Am 1. März wird deshalb das Verfahren – 17 Jahre nach der Bluttat – neu aufgerollt. „Revisionsverfahren – besonders in derart Aufsehen erregenden Fällen – sind außerordentlich selten, ich bin zufrieden“, sagt Tarfusser, bei dem gestern ohne Unterlass das Telefon klingelte: Zuspruch von Kollegen und Anfragen von Medien um eine Stellungnahme.<BR /><BR />Mit der Hinterlegung des umfangsreichen Wiederaufnahmeantrages ist Tarfussers Rolle in dem Fall abgeschlossen – bei seiner Vorgesetzten, der Mailänder Generalstaatsanwältin Francesca Nanni, war seine Initiative jedoch nicht gut angekommen. <BR /><BR />Sie strengte ein Disziplinarverfahren vor dem Obersten Richterrat (CSM) in Rom an: Ihrer Auffassung nach habe Tarfusser seinen Vorgesetzten übergangen und die Prinzipien von „Korrektheit, Verschwiegenheit und Ausgewogenheit“ verletzt. Die Entscheidung, ob es an Tarfussers Handlungsweise etwas zu beanstanden geben könnte, soll schon am 8. Februar fallen. „Ich sehe dem sehr gelassen entgegen“ sagt Tarfusser.