Die 3 tatverdächtigen Tunesier bleiben indes im Bozner Gefängnis, entschied der U-Richter bei der gestrigen Haftprüfung. Die Männer – 2 sind 27, einer 22 Jahre alt – haben alle eine Aussage gemacht, die allerdings für die Ermittler zumindest teilweise unerwartet gewesen sein dürfte.<BR /><BR />Entgegen der These der Fahnder, wonach alle 3 Verdächtigen an dem tätlichen Übergriff auf den 41-jährigen Marokkaner beteiligt gewesen seien, räumte nur einer von ihnen seine Verantwortung ein. <BR /><BR />Ein zweiter erklärte, er sei zwar da gewesen, habe aber nichts getan. Der dritte betonte, nicht einmal dort gewesen zu sein und gab auch an, wo er sich zum Zeitpunkt des Übergriffs aufgehalten habe. Dieses Alibi wird nun überprüft. <BR /><BR />Auch soll die schwere Fahrradkette, die die Polizei beschlagnahmt hatte, nicht „zum Einsatz“ gekommen sei. Der Marokkaner sei durch einen Schlag mit einem Stock an einem Bein schwerstens verletzt worden (6 Monate Heilungsdauer), auch waren ihm im Gesicht Schnittwunden einem Teppichmesser zugefügt worden. Inzwischen hat sich sein Zustand so weit stabilisiert, dass er von den Fahndern angehört werden konnte. Über den Inhalt seiner Aussage wird vorerst Stillschweigen bewahrt, da die Ermittlungen zu dem Fall weitergehen. <BR /><BR />Wie sich nämlich beim gestrigen Verhör vor U-Richter Emilio Schönsberg und Staatsanwältin Federica Iovene herauskristallisierte, sollen noch weitere Personen am Tatort gewesen sein. Inwieweit sie an dem Übergriff beteiligt waren, war vorerst unklar. Diese Personen gelte es jetzt auszuforschen, betonte Rechtsanwalt Nicola Nettis, der die 3 Tunesier verteidigt. <BR /><BR />Auf dem bisher gesichteten Überwachungsvideo vom Verdiplatz soll der eigentliche Übergriff nicht zu sehen sein – nur, wie sich das Opfer auf seinem E-Roller dem späteren Tatort nähert. <BR /><BR />Um den genauen Hergang und die Rolle der einzelnen Beteiligten abzuklären, hat die Polizei jetzt die Aufnahmen weiterer Überwachungskameras gesichert. Die Auswertung der Videos, die die Verdächtigen be- oder entlasten bzw. auf weitere Spuren führen könnten, dürfte ein paar Tage in Anspruch nehmen.<BR /><BR />Die 3 Tunesier, denen schwere Körperverletzung zur Last gelegt wird, bleiben vorerst in vorbeugender Verwahrungshaft hinter Gittern – wegen potenzieller Tatwiederholungsgefahr. Die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme hat der U-Richter allerdings nicht bestätigt. Die Verteidigung hatte überzeugend argumentiert, dass eine Voraussetzung dafür – nämlich konkrete Fluchtgefahr – gefehlt habe.