Die erste Verhandlungsrunde steht...<BR /><BR />Angelika Hofer, Generalsekretärin vom Öffentlichen Dienst, weist auf die Besserstellungen bei den Elternzeiten hin: Bis jetzt seien die 8 Monate Elternzeit mit 30 Prozent des Gehaltes vergütet worden, ab Inkraftreten des neuen Vertrages werde ein Monat mit 100 Prozent vergütet, ein weiterer Monat mit 80 Prozent und die restlichen Monate mit 30 Prozent. Weiters reife während der Elternzeit Urlaub an und ebenso ein 13. Monatsgehalt. <BR /><BR />Die vorgeschriebene Vorankündigungszeit der Elternzeit sei nun verkürzt -und mit nunmehr 7 Tagen festgesetzt worden, für Personal im Turnusdienst seien es hingegen 15 Tage. Zudem werde jetzt auch der obligatorische Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen im öffentlichen Dienst übernommen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1054326_image" /></div> <BR /><BR />Eine Neuregelung gelte auch für den bezahlten Sonderurlaub, wenn ein Kind krank ist: Bisher konnte man diesen bezahlten Sonderurlaub von bis zu 60 Tagen bis zum 12. Lebensjahr des Kindes nehmen, mit dem neuen BÜKV werde es bis zum 14. Lebensjahr möglich sein. Elternzeit könne zudem auch in Stunden genommen werden. <h3> 40 Euro für Mahlzeiten im Außendienst</h3>Was die Anerkennung von Berufserfahrung betrifft, so könne diese künftig bis zu 120 Tage ab Aufnahme beantragt werden – bis jetzt waren es 30 Tage ab Aufnahme, sagt Hofer. Und Mahlzeiten im Außendienst werden deutlich höher vergütet: Bisher erhielt man dafür 25 Euro, künftig werden es 40 Euro sein.<BR /><BR />Für den Vertrag für die Jahre 2022-24 stehe noch nicht genug Geld vom Land für den Inflationsausgleich zur Verfügung – 350 Millionen Euro für die gesamten Kollektivvertragsverhandlungen – BÜKV und sämtliche Bereichsverträge – sind zu wenig, sagt Hofer.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1054329_image" /></div> <BR /><BR />Laut Andreas Dorigoni (ASGB Gesundheitsdienst) wäre es nun wichtig, dass der neue Vertrag noch heuer abgeschlossen und ebenfalls noch heuer ein Inflationsausgleich an die Mitarbeiter ausgezahlt wird. „Das muss unbedingt sein, sonst gehen diese Gelder in Erhausung und können dann erst nächstes Jahr im Sommer eventuell zur Verfügung gestellt werden“, meint Dorigoni. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1054332_image" /></div> <BR /><BR />„Die Richtung stimmt – wenn wir jedoch als Land ein attraktiver Arbeitgeber sein wollen – dann müssen wir in der nächsten Verhandlungsrunde über eine weitere, faire Inflationsanpassung sprechen, meint SVP-Arbeitnehmerchefin Magdalena Amhof.