Um das alljährliche Gezanke um den Inflationsausgleich hinter sich zu lassen, basteln Land und Gewerkschaften an einem Vertrag, der eine Art Automatismus vorsieht. Anders als in den letzten Jahren soll es für den Vertragszeitraum 2026/28 keine Una-Tantum-Zahlungen mehr geben, sondern eine jährliche Vorauszahlung von 50 Prozent auf die prognostizierte Inflation laut IPCA-Index. Diese geht strukturell ins Gehalt über. Allerdings sind die Fronten festgefahren, denn den Gewerkschaften reicht dies nicht.<BR />Um den Karren wieder flott zu machen, ist der Landeshauptmann bereit, noch einmal Geld nachzuschießen. „Es geht um eine jährliche Nachkorrektur“, so Kompatscher. Die prognostizierte Inflation werde im Juni adjustiert und der realen Inflation angenähert. Sollte sich also herausstellen, dass es Inflationssprünge gab, werde das Land auch auf diese eine Vorauszahlung leisten. <h3> Rechenbeispiel zur Inflation</h3>Am besten versteht man es mit einem Rechenbeispiel. Zu Jahresbeginn 2027 liegt die prognostizierte Inflation z. B. bei zwei Prozent. Das Land zahlt darauf im Jänner 2028 einen Vorschuss von 50 Prozent, also ein Prozent. Sollte sich im Juni 2028 herausstellen, dass die Inflation auf vier Prozent statt der vorausgesagten zwei Prozent geklettert ist, gibt es auf den Unterschied noch einmal einen Vorschuss. Unterm Strich dürfte dieser somit auf 70 Prozent klettern. Am Ende des Dreijahreszeitraums für öffentliche Kollektivverträge erfolgt ein Ausgleich anhand der realen Inflation. <BR />Die Gewerkschaften stehen dem Vorschlag skeptisch gegenüber. Zwar sei ein Nachbessern lobenswert. „Aber, dass das Geld immer erst im Jahr darauf ausgezahlt wird, geht nicht. Das ist kein Vorschuss“, sagt Ulli Bauhofer (CGIL/AGB). Ziel der ganzen Aktion sei doch, den Mitarbeitern schneller zu ihrem Geld zu verhelfen. „So aber verlieren wir immer ein Jahr“, so Ulli Bauhofer.<h3> Warten auf schriftlichen Vorschlag</h3> Ähnlich argumentiert Karin Wellenzohn vom ASGB: „Unter Vorschuss verstehen wir, dass der Inflationsausgleich für ein bestimmtes Jahr am Beginn eben dieses Jahres ausbezahlt wird. Wenn dann im Laufe des Jahres noch einmal nachkorrigiert wird, wie es der Landeshauptmann vorgeschlagen hat, umso besser, aber der Vorschuss muss am Beginn des betreffenden Jahres erfolgen.“ Andernfalls könne man sich die ganze Rechnerei um die prognostizierte Inflation sparen. „Im Jahr darauf weiß man ja schon, wie hoch die reale Inflation im vorherigen Jahr war“, meint Wellenzohn.<BR />Verwundert zeigt sich der Landeshauptmann. „Stellen sich die Gewerkschaften wirklich einen Vorschuss auf eine noch nicht angereifte Inflation vor? Wie soll das gehen?“ Inflationsanpassungen würden immer erst im darauffolgenden Jahr vorgenommen.<BR />Die Gewerkschaften warten jetzt darauf, dass ihnen der Vorschlag des Landes schriftlich ausgehändigt wird. Laut Personallandesrätin Magdalena Amhof dürfte dies in den nächsten Tagen erfolgen.