Damit muss das Amt des Volksanwaltes vorerst nicht neu ausgeschrieben werden.Zwar steht die meritorische Entscheidung des Staatsrates noch aus. Mit der Aussetzung des Urteils dürfte die Marschrichtung dafür aber schon vorgegeben sein.Volgger: „Große Genugtuung“„Ich nehme die Entscheidung mit größter Genugtuung zur Kenntnis,“ sagt Burgi Volgger. Der Unsicherheit, ob sie bis zum Ende ihrer Amtszeit bleiben könne, sei sie mit Konzentration auf die Arbeit begegnet.Nun hat sie beste Voraussetzungen, dies bis zur Wahl eines neuen Volksanwaltes nach den Landtagswahlen im Herbst auch weiter tun zu können.rc_______________________________________________________________________Mehr Details lesen Sie in der Freitag-Ausgabe der Tageszeitung "Dolomiten".