Der Urheber des Videos konnte über seine Stimme leicht identifiziert werden – und schon 2 Tage nach dem Vorfall wurden die Carabinieri bei ihm vorstellig. <BR /><BR /><BR /><BR />Das Video hatte im vergangenen Dezember weite Kreise gezogen. Zu sehen waren darauf Carabinieri-Beamte, die an der Talstation der Ciampinoi-Bahn Skitouristen auf die Maskenpflicht hinwiesen und sie aufforderten, Abstand zu halten. <BR /><BR />Kommentiert wurden die Bilder auf Ladinisch. Und der Kommentator nahm sich kein Blatt vor den Mund, beschimpfte die Carabinieri sogar als „terroni“, zumal diese des Englischen nicht mächtig seien und die Skitouristen dadurch wohl kaum verstanden hätten, was ihnen die Beamten mitzuteilen hätten (weitere Details lesen Sie <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/groedner-filmt-sich-selbst-dabei-wie-er-carabinieri-beleidigt-angezeigt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier</a>).<h3> Fall kommt zu den Akten</h3>2 Tage nach dem Vorfall wurden die Carabinieri im Geschäft des 35-Jährigen vorstellig. Auf die Frage, ob er der Autor des besagten Videos sei, antwortete der Mann wahrheitsgetreu mit Ja. Daraufhin zeigten die Carabinieri den 35-jährigen Geschäftsmann bei der Staatsanwaltschaft an. Die Vorwürfe lauteten auf Beamtenbeleidigung, Rufschädigung und – am schwerwiegendsten – auf Anstiftung zum Rassismus.<BR /><BR />Richter Pappalardo hat nun entschieden, dass der Fall zu den Akten gelegt wird. Ernesto Cuccarollo, der Verteidiger des 35-Jährigen konnte nämlich lückenlos darlegen, dass sein Mandant das Video nur an eine einzige Person geschickt hatte. <BR /><BR />Dass das Video danach die Runde machte und schließlich bei einem Carabiniere landete, lag nicht in der Verantwortung des Urhebers. Somit hat der 35-Jährige seine Aussagen eindeutig im Privatbereich getätigt. Damit solche Aussagen als Straftat eingestuft werden können, müssen sie in der Öffentlichkeit und im Beisein von mindestens 3 Personen getätigt werden.<BR />