Dass das nicht funktionieren kann, ist klar. Also springen auch in diesem Fall die betroffenen Eltern ein und fahren die Kinder selber. Mit allen Konsequenzen für ihre eigenen Arbeitszeiten. <BR /><BR />Die Beschwerden rund um den Transport von Schülern mit Beeinträchtigung reißen seit der Übernahme des Dienstes durch den neuen Konzessionär nicht ab. Immer wieder fehlen beispielsweise die Begleitpersonen. So etwa bei Eva*, die nicht sprechen kann, Epileptikerin ist und auf den Rollstuhl angewiesen. Auch hier übernimmt die Mutter in diesen Fällen den Transport, zumal bei der letzten Fahrt mit dem neuen Unternehmen auch der Rollstuhl ihrer Tochter nicht richtig fixiert worden war. Vorgestern standen dann dafür 2 Fahrzeuge vor der Tür.... <BR /><BR />Chaos total, und das muss angesichts der Rahmenbedingungen rund um die Ausschreibung zumindest nach Ansicht der Gewerkschaften auch nicht verwundern. Die Zeitspanne vom Zuschlag bis zur Übernahme des Dienstes sei viel zu kurz gewesen, zudem seien viele Dinge ungenau formuliert, angefangen bei den widersprüchlichen Angaben zum Datum des Wechsels von einem Konzessionär zu anderen.<h3>Fehler im Landesressort</h3>Das, so hat Landesrat Philipp Achammer in einer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Andreas Leiter Reber nun zugegeben, geht auf einen Fehler des Projektverantwortlichen im Landesressort zurück. <BR /><BR />Unterdessen versuchen die Gewerkschaften, Licht ins Dunkel des Personaldickichts zu bringen. Das entsprechende Belegschafts-Infotreffen hat mittlerweile stattgefunden. „Das hätte schon vor anderthalb Monaten stattfinden sollen“, sagt Hans Joachim Dalsass von der Fachgewerkschaft Transport des ASGB. Denn natürlich könne der neue Konzessionär nicht schon im Vorfeld ausreichend Personal für den neuen Dienst einstellen, wenn er nachher nicht weiß, wie viele Personen er durch die Sozialklausel gezwungenermaßen übernehmen muss. Diese Daten bekommt der neue Konzessionär aufgrund der zu geringen Vorbereitungszeit und der zu späten Einbindung der Gewerkschaften erst in diesen Tagen. <BR /><BR />„Einige Fahrer der bisherigen Anbieter haben, wie es scheint, zwar bereits gewechselt. Allerdings ohne dies ordnungsgemäß über eine Willenserklärung beim Arbeitsamt zu machen“, erklärt Dalsass. Auch das gelte es – zusammen mit den restlichen Entscheidungen der Fahrer über Verbleib oder Wechsel – im Laufe der kommenden Woche beim Arbeitsamt richtigzustellen. Die Entscheidung sei dabei insbesondere angesichts des anhängigen Rekurses gegen den Ausgang der Ausschreibung heikel. „Wer jetzt die Sozialklausel nicht in Anspruch nimmt, verzichtet darauf, egal was mit dem Dienst noch passiert“, sagt Dalsass, der aber auch betont, dass man als Gewerkschaft nur informiere und sich keinesfalls für das eine oder andere Unternehmen als Arbeitgeber ausspreche.