Sie erstatteten Anzeige wegen übler Nachrede. Der U-Richter hat jetzt die zwangsweise Anklageerhebung verfügt. <BR /><BR />Diese betrifft Giovanni Loreto Carbone, den Autor des betreffenden TV-Berichtes, und Federica Sciarelli, „Chi l'ha visto?“-Moderatorin und Verantwortliche. Die Bozner Staatsanwaltschaft hatte beantragt, das Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede einzustellen, wogegen Moccia und Polo Einspruch erhoben. Diesem gab U-Richter Peter Michaeler statt.<BR /><BR />Die Fallakte geht nun an einen anderen Staatsanwalt, der die richterlich verfügte Anklageerhebung durchführen muss. Ob es dann zu einem Hauptverfahren kommt, wird der Vorverhandlungsrichter entscheiden.<BR /><BR />Was war passiert? Wenige Tage nach Auffindung des Leichnams von Laura Perselli hatte Benno Neumair am 11. Februar 2021 ein erstes Geständnis abgelegt. Da er in dem Moment nicht in der Verfassung war, ein längeres Verhör durchzustehen, wurde dieses am 1. März fortgesetzt. Da antwortete der Tatverdächtige dann ausführlich auf die Fragen des Staatsanwaltes. Als der Fall am 10. März wieder Gegenstand von „Chi l'ha visto?“ war, fiel der in Richter Michaelers Verfügung zitierte Satz: „Deshalb scheint es, dass in den verschiedenen Verhören – sicherlich auf Anraten der Anwälte – Benno den Zeitraum zwischen der Strangulierung des Vaters und der Heimkehr der Mutter immer mehr zusammenrückt.“ <BR /><BR />Nach Auffassung des Richters stelle der Zwischensatz „sicherlich auf Anraten der Anwälte“ eine „unzulässige Vermischung zwischen objektiver Wiedergabe der Fakten und persönlicher Einschätzung“ dar. Diese Vermischung sei als „manipulierende Beeinflussung der Öffentlichkeit“ einzustufen. Der Autor habe die Verteidiger „in Misskredit gebracht“, indem sie als „Ausbesserer“ des Geständnisses von Benno Neumair hingestellt worden seien. Der Richter befand laut Verfügung, die Ehre und Professionalität von Benno Neumairs Verteidigern seien verletzt worden.