<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/china-masken-wir-haben-bisher-kein-geld-erhalten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> wird im Zusammenhang mit den Masken und Schutzanzügen wegen des Verdachts auf betrügerische Handlungen bei öffentlichen Lieferungen (Art. 356 StGB) ermittelt. Auf dem Prüfstand stehen die Rolle von Sanitäts-Generaldirektor Florian Zerzer und Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl. <BR /><BR />Das gegenständliche Covid-Schutzmaterial war den Ermittlungen zufolge von Ende März bis Anfang April 2020 – also knapp 2 Wochen – im Sanitätsbetrieb im Einsatz. Dies, obwohl Teststellen in Österreich und Deutschland Mängel festgestellt hätten. Auch hatte das Arbeitsunfallinstitut INAIL sein Veto eingelegt. Kurz darauf wurden die Masken und Anzüge beschlagnahmt.<BR /><BR /><b>Frage nach konkretem Nutzen bzw. Folgen bleibt offen</b><BR /><BR />Den Prüfberichten sei durchaus Rechnung getragen worden, betont Rechtsanwalt Federico Fava, der Florian Zerzer vertritt. Gleich nach Eintreffen der Gutachten sei die Weisung herausgegeben worden, die Masken wirklich nur in Fällen absoluter Dringlichkeit zu verwenden. <BR /><BR />Die Amtssachverständigen von U-Richter Andrea Pappalardo, Giovanni Stella und Sandro La Micela, hatten dem Schutzmaterial im Rahmen des nun abgeschlossenen Beweissicherungsverfahrens kein gutes Zeugnis ausgestellt: Die Masken seien nicht als Individualschutz vor einer Covid-19-Infektion geeignet, hieß es. Stella regte sogar deren Entsorgung als Sondermüll an. Die Frage, welchen Nutzen bzw. welche Folgen die Verwendung der Masken konkret im Sanitätsbetrieb gehabt hätten, könne jedoch aufgrund zu vieler zu berücksichtigender Faktoren nicht klar beantwortet werden, so La Micela. <BR /><BR /><b>Verfahren könnte abgetrennt werden</b><BR /><BR />Parteiengutachter Massimo Montisci hatte hingegen anhand statistischer Daten des Sanitätsbetriebes unterstrichen, dass im Zeitraum der Verwendung die Anzahl der Covid-Infektionen sogar rückläufig gewesen sei. Auch sei zu bedenken, dass damals – zu Beginn der Pandemie – der Schutzmasken-Markt leer gefegt war, erklärte der Gutachter. <BR /><BR />Nun wird die Staatsanwaltschaft aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse über einen Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens entscheiden. Dies könnte schon bald geschehen. Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass dieser Ermittlungsstrang von dem verbleibenden, bei dem Verdachtsmomente auf versuchte Störung des Auswahlverfahrens eines Vertragspartners geprüft werden, abgetrennt werden könnte. Diesbezüglich wird gegen 7 Personen ermittelt, etliche Telefonabhörungen sind noch auszuwerten.