Sollte gegen Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl das Hauptverfahren eingeleitet und er in diesem verurteilt werden, könnten demnach Schadenersatzforderungen auch bei der Firma Oberalp geltend gemacht werden. Wie berichtet, beklagen der Südtiroler Sanitätsbetrieb und der italienische Zivilschutz einen Schaden von insgesamt 8,1 Million Euro. <BR /><BR />Richterin Giulia Rossi vertagte die Verhandlung auf den 16. Jänner. Da dürfte dann die Entscheidung fallen, ob sich Christoph Engl, der Ex-Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, Florian Zerzer, und Patrick Franzoni, der stellvertretende Leiter der Covid-19-Taskforce, in einem Hauptverfahren verantworten müssen. <BR /><BR />Bis dahin wird auch die gestern noch ausstehende Übersetzung der jüngsten Verfügung des U-Richters zu den Abhörprotokollen, die im Verfahren zugelassen werden, vorliegen.