Das Oberlandesgericht entschied am Donnerstag: Die Verurteilung des Ex-Bürgermeisters der Gemeinde Brenner, Ex-Landtagsabgeordneten und Ex-SVP-Bezirksobmanns Christian Egartner und des Wipptaler Immobilienmaklers Peter Paul Mader zu einer bedingten Haftstrafe von zweieinhalb Jahren bedingter Haft ist nichtig. Egartner und Mader war Übervorteilung eines Arglosen vorgeworfen worden. Staatsanwalt Igor Secco hatte Egartner und Mader zur Last gelegt, Ferdinand Teissl nur bei der Übernahme seines Hofes im Jahr 2008 übervorteilt zu haben. Später ergänzte er die Anklage um detaillierte Klärungen des Sachverhalts. Diese gelten aber schon als „unterschiedlich“ zur ursprünglichen Anklage.Wird der Angeklagte darüber nicht ins Bild gesetzt, gelten seine Rechte auf Verteidigung als nicht gewahrt, und das Verfahren ist nichtig.D/rc