Konkret geht es hier um jene Voucher, die zu Reiseverträgen ausgestellt wurden, die zwischen dem 11. März und dem 30. September 2020 geplant waren und deren Auflösung aufgrund einer sogenannten nachfolgenden Unmöglichkeit (Lockdown, Hotelschließung, Reiseverbote, Coronaquarantäne…) bis zum 31. Juli 2020 erfolgt ist. <BR /><BR />Die Gültigkeit dieser Gutscheine wurde mittels Gesetz mehrfach verlängert, zunächst auf 18, dann auf 24 Monate und letztendlich auf 30 Monate. <BR /><BR />Nun sind viele davon endlich fällig und die Reiseunternehmen müssen diese innerhalb von 14 Tagen erstatten. Dies sollte zwar automatisch geschehen, es ist jedoch sicher ratsam, dass die Betroffenen sich an die jeweiligen Unternehmen wenden und die Erstattung ausdrücklich beantragen.