Donnerstag, 13. Januar 2022

3G für den Friseur, die Post oder die Bank

Landeshauptmann hat seine dritte Anti-Corona-Verordnung des heurigen Jahres unterschrieben. Nun gilt die 3G-Bescheinigung (geimpft, genesen oder getestet) ab 20. Jänner auch für den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen, wie dem Friseur, den Postämtern und den Banken.

Wer zur Bank will, muss künftig geimpft, genesen oder getestet sein. - Foto: © shutterstock









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