Dichtes Gedränge in Gastlokalen und auf Berghütten, Menschenmassen auf Promenaden, private Feten ohne Maske und Abstand: Ein Großaufgebot der Polizeikräfte will an diesem Wochenende verhindern, dass sich die gefährlichen Szenen wie vor einer Woche wiederholen. Verstöße gegen die Corona-Regeln werden hart bestraft. <BR /><BR /><i><BR /><BR />von Stephan Pfeifhofer</i><BR /><BR />„Uns steht ein entscheidendes Wochenende bevor“, meint Zivilschutzlandesrat Arnold Schuler. „So ein Wochenende wie das vergangene können wir uns nicht mehr leisten: Ich habe heuer noch nie so viele Rückmeldungen bekommen. Wenn es wieder solche Menschenansammlungen gibt, dann droht uns eine explosionsartige Ausbreitung des Virus.“ <BR /><BR /><b>Kontrolle an den Brennpunkten</b><BR /><BR />Vergangenes Wochenende waren zahlreiche Regel-Verstöße bekannt geworden – auch in Gastlokalen an Talstationen von Skigebieten und auf Hütten am Berg. Dieses Wochenende werden etwa 150 Förster unterwegs sein, um dort zu kontrollieren, wo man hauptsächlich mit Problemen rechnet, kündigt Schuler an.<BR /><BR />Wenn in der Gastronomie die Regeln nicht eingehalten werden, drohen dem Gastwirt saftige Strafen: Verwaltungsstrafen von 400 bis 1000 Euro und die Schließung des Lokals zwischen 5 und 30 Tagen, teilt der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) mit. <BR /><BR /><b>Auch Gäste riskieren Strafe</b><BR /><BR />Strafen riskiert ein Lokalbetreiber beispielsweise dann, wenn er zu viele Leute, die nicht der gleichen Familie angehören, an einem Tisch sitzen lässt und die Abstandsregeln von einem Meter nicht eingehalten werden (bzw. wenn keine Trennwand zwischen den Gästen vorhanden ist). Geahndet wird weiters auch das Nicht-Einhalten der Covid-Sperrstunde – oder wenn der Gastwirt dem stehenden Gast am Tresen ein Getränk serviert. <BR /><BR />Die Konsumation am Tresen darf nur im Sitzen erfolgen. Auch der Gast, der sich nach entsprechender Aufforderung des Gastwirtes nicht an die vorgeschriebenen Regeln hält, riskiert laut HGV eine Strafe zwischen 400 und 1000 Euro.<BR /><BR /><b>Private Fete kann teuer werden</b><BR /><BR />Der HGV hat seine Mitgliedsbetriebe im Hinblick auf die bevorstehenden Kontrollen gestern zum wiederholten Mal darüber informiert, welche Bestimmungen im Betrieb und außerhalb des Betriebes im Freien (z. B. im Garten) einzuhalten sind und welche Sanktionen für Lokalbetreiber und Gast bei Verstößen vorgesehen sind. HGV-Präsident Manfred Pinzger betont: „Wir befürworten diese schärferen Kontrollen. Sollten einige ganz wenige Gastwirte die Bestimmungen nicht einhalten, dann haben sie die Sanktionen zu akzeptieren – da stehen wir dahinter.“ Die Schuld immer den Wirten oder Lokalbetreibern zu geben, sei aber zu einfach. „Alle sind aufgerufen, die Regeln zu respektieren.“ <BR /><BR />Ein großes Risiko gehen auch die Veranstalter von unerlaubten privaten Feten ein: So hat die Ortspolizei von Eppan bei einer Fete, die auf einer Obstwiese organisiert wurde, und wo Jugendliche keine Masken trugen, pro Kopf 400 Euro Geldbuße verhängt. <BR />