Dort sollen Felsvorsprünge und Unebenheiten beseitigt werden, um das Durchkommen der Pistenfahrzeuge zu ermöglichen. Dies sei, so die Seilbahngesellschaft, aus Sicherheitsgründen notwendig, um die anfallenden Schneemengen zu beseitigen. Die Arbeiten betreffen einen 210 Meter langen Abschnitt. Die durchschnittliche Breite liegt bei sieben Metern, die maximale Höhe des Eingriffs bei einem Meter. Die Landschaftsschutzkommission schrieb eine Wiederbegrünung vor. Dabei muss das ursprünglich abgetragene Material wieder verwendet werden, das überschüssige Material muss in Absprache mit der Forstbehörde im Pistenbreich abgelagert werden. Zudem wurden die Bauherrn zur Hinterlegung einer Kaution von 15.000 Euro verpflichtet.