Costa Concordia: Umweltschutzverbände aus Verfahren ausgeschlossen
Bei der ersten gerichtlichen Anhörung am gestrigen Samstag zum Unglück der „Costa Concordia“ vor der toskanischen Insel Giglio am 13. Jänner sind Umweltschutz- und Konsumentenschutzverbände nicht als Zivilkläger zugelassen worden, sehr wohl aber ein Komitee aus Bürgern der Insel Giglio, sowie die Region Toskana, beschloss ein Untersuchungsrichter in Grosseto.