Die Abmachung gilt für Passagiere aus über 60 Nationen und gilt das Parade-Ergebnis: Denn erstmals wurden in einer außergerichtlichen Lösung nicht nur Rückerstattung und Vermögensschäden, sondern auch existentielle Schäden anerkannt.Die erreichten VerhandlungsergebnisseDie Passagiere der „Costa Concordia“, die das Schiffsunglück überlebt haben, erhalten einen Pauschalbetrag von 11.000 Euro zur Deckung aller Schäden.Der unterzeichnete Vertrag sieht außerdem den vollständigen Ersatz der Kosten für die Kreuzfahrt inklusive Hafengebühr, den vollständigen Ersatz der Rückkehr-Reisekosten, die Entschädigung von eventuellen Arztkosten und den Ersatz von Kosten, die während der Kreuzfahrt entstanden sind, vor.Insgesamt machen diese so genannten zusätzlichen Kosten – neben den 11.000 Euro – im Schnitt 2000 bis 3000 Euro aus. „Costa Concordia“ hat sich außerdem dazu verpflichtet, eventuelle an die Passagiere von deren individuellen Versicherungen ausbezahlte Beträge nicht vom Betrag abzuziehen.Verbraucherzentrale Südtirol an Verhandlungen beteiligt„Der vereinbarte Pauschalbetrag ist höher als der in den internationalen Konventionen und geltenden Gesetzen vorgesehen Betrag. Er wird unabhängig vom Alter der Passagiere anerkannt, das heißt, dass ihn auch Kinder erhalten, obwohl diese keine zahlenden Passagiere sind“, betont die Verbraucherzentrale Südtirol in einer Aussendung, die an den Verhandlungen mit „Costa Crociere“ beteiligt war.Das Abkommen betrifft nicht verletzte Passagiere und die Familien der Opfer des Unglücks. Für Letztere wird der Schadenersatz aufgrund der Schwere des erlittenen Schadens getrennt bemessen.Informations-Telefon und eigene E-Mail-AdresseGemeinsam mit den Verbrauchervereinigungen wurden auch die Abwicklungsmodalitäten der Schadenersatz-Ansprüche festgelegt. Costa wird an ihrem Sitz in Genua zwei eigene Büros einrichten.Die Beträge werden innerhalb von sieben Tagen ab Annahme des Angebots von Costa durch die Verbraucher ausbezahlt. „Costa Crociere“ richtet eine eigene E-Mail-Adresse (rimborsiconcordia@costa.it) und ein Informations-Telefon (848-505050) ein.Storno-Möglicheit bis zum 7. FebruarAußerdem wurde vereinbart, dass alle mit Costa vor dem Unfalldatum gebuchten Kreuzfahren ohne Stornogebühr bis zum 7. Februar abgesagt werden können.