Die Verlängerung sei keine ideale Lösung für die Verbraucher. Warum?<BR /><BR />Der Hintergrund: Während des ersten Lockdowns mussten Millionen Verbraucher aufgrund der Covid-19-Maßnahmen auf ihren Urlaub verzichten. Für die Reiseanbieter, bei denen sie gebucht hatten, bestand die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, als Alternative zur Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages Gutscheine mit einer Gültigkeit von 12 Monaten auszustellen. Im Falle der Nichteinlösung sollten die Gutscheine nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erstattet werden. Die Gültigkeit dieser Gutscheine wurde anschließend zunächst auf 18, dann auf 24 Monate und jetzt auf 30 Monate verlängert. <BR /><BR />Durch diese erneute Verlängerung rücke der Rückerstattungstermin in weite Ferne, so Koordinator des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Bozen, Stefano Albertini. „Wir haben zwar Verständnis für die Schwierigkeiten der Branche, hoffen aber, dass für die Verbraucher eine Möglichkeit geschaffen wird, die gewünschten Erstattungen zu erhalten, denn die erneute Verschiebung der Erstattung der Gutscheine um 6 Monate löst das Problem nicht.“<BR />