<b>„D“: Herr Landesrat Achammer, die Arbeitsgruppe um Kindergartenstadträtin Emanuela Albieri möchte eine 2-sprachige Kindergartensektion außerhalb der beiden Landesbildungsdirektionen verwirklichen. Ist das machbar? </b><BR />Philipp Achammer: Meines Erachtens ist sein solcher Kindergarten außerhalb der beiden Bildungsdirektionen nicht machbar. Ich wüsste nicht wie. Was allerdings ein privater Kindergarten macht, ist eine ganz andere Sache. Aber das hat mit einem öffentlichen Kindergarten nichts zu tun. Aber das Problem, das ich hier vor allem sehe, ist inhaltlicher Natur.<BR /><b>„D“: Inwiefern?</b><BR />Achammer: Die Herausforderung ist eine inhaltliche. Wenn wir von 3-jährigen Kindern reden, muss uns bewusst sein, dass der Sprachstand und die Sprachentwicklung höchst unterschiedlich sind – oft auch je nach sozialer Herkunft. Das heißt, die große Herausforderung besteht darin, ein Kind zu einer Bildungserstsprache heranzuführen. Der primäre Zugang zu einer Bildungssprache ist hier viel wichtiger. Zudem gibt es im Kindergarten bereits verschiedene Sprachinitiativen, das ist schon Realität. Und zwar indem Kinder zu anderen Sprachen herangeführt werden, aber nicht 50:50 – sprich 50 Prozent Deutsch und 50 Prozent Italienisch. Wir sollten nicht zur Überforderung der Kinder beitragen. Daher bin ich inhaltlich sehr skeptisch. Abgesehen von den Minderheiten- und autonomierechtlichen Bedenken.<BR /><BR /><b>„D“: Die Promotorinnen meinen, dass es keinen Artikel im Autonomiestatut und und kein Gesetz gebe, das einen solchen Kindergarten verbieten könne.</b><BR />Achammer: In meinen Augen ist ein solches Vorhaben mit Artikel 19 nicht vereinbar. Das Autonomiestatut hat hier Relevanz. Aber wie gesagt, um nicht immer die Autonomiestatut-Keule zu schwingen, habe ich hier große inhaltliche Bedenken.<BR />Int.: Luise Malfertheiner