Auf das knifflige Problem hat gestern Vizebürgermeister Nerio Zaccaria bei der Stadtratspressekonferenz hingewiesen. „Wir mussten die Investition in den Schießstand sprich das zweite Baulos abbremsen, zumal eine mögliche Enteignung im Raum steht“, so Nerio Zaccaria.<BR /><BR />Der Meraner Schießstand in der Katzenstein-Straße war vor gut zehn Jahren vom Land an die Gemeinde übergeben worden. Diese hat den Schießstand 2017 mittels Konzession an den Meraner Sportschützenverein übertragen. „Die Immobilie gehört der Gemeinde, die Mobilien uns“, sagt Eduard von Dellemann, Präsident des Meraner Sportschützenvereins und Hausherr des Schießstandes. <BR /><BR />Er weiß um das Damoklesschwert und hatte bereits im Juni alle Südtiroler Parlamentarier avisiert. Sicherheitshalber hat das Land mit Dieter Steger in der Abgeordnetenkammer Änderungsanträge eingebracht, dass die unentgeltliche Leihgabe der Schießstände an den UITS in Südtirol nicht gelte. Aber sie wurden allesamt abgelehnt. „Es gibt keine formelle Begründung. Wir schauen jetzt mit dem Ministerium, wie wir das Problem lösen. Ich hoffe und glaube, dass wir es auch ohne Gesetzesänderung lösen“, sagt K.-Abg. Dieter Steger. Ohne Begründung wisse man auch nicht, so Unterberger, „ob sie unsere Schießstände im Visier haben“.<BR /><BR />Springender Punkt sei, „ob die neuen Bestimmungen nur auf Domänengüter oder auch auf anderes Eigentum öffentlicher Körperschaften anwendbar ist. Der Schießstand von Meran ist nämlich im Grundbuch nicht als Domänengut eingetragen“, so Julia Unterberger.<BR /><BR />Die Juristen des Landes seien laut Landeshauptmann Arno Kompatscher der Ansicht, dass die Bestimmungen nicht zur Anwendung kommen können. Sie würden gegen Artikel 68 des Autonomiestatuts verstoßen. Dagegen würde man klagen. „Der Staat kann sich nicht Gründe, die ans Land und dann an die Gemeinden übergegangen sind, zurückholen“, so Unterberger.<BR /><BR />Sollten am Dekret im Senat keine Änderungen mehr möglich sein („blindato“), will Unterberger mittels Tagesordnungspunkt eine „authentische Interpretation“ einbringen, dass dieser Passus für Südtirol nicht anwendbar sei. „Damit ein für allemal klargestellt wird, dass dies für uns nicht gilt“, meint Senatorin Unterberger.