Genau das wird Rechtsanwalt Nicola Nettis schon kommenden Montag vor dem Überwachungsgericht in Trient tun. Wie berichtet, musste geklärt werden, wofür Dander derzeit noch hinter Gittern sitzt – ob für den Mord oder für ein Betrugsdelikt, für das ihm acht Monate Haft aufgebrummt worden waren. Im Jahr 2000 waren die Strafen nämlich zusammengelegt worden. Letzter Hafttag wäre der heurige 28. Oktober gewesen, wenn Dander noch die Strafe für das Kapitalverbechen absitzen würde, wofür der Gesetzgeber keinen Hausarrest und auch keine andere Hafterleichterung vorsieht. Das Bozner Vollstreckungsgericht (Claudio Gottardi, Carla Scheidle und Christine Erlicher) berief sich jetzt aber auf zwei Maximen der Rechtssprechung: Die Strafe für das schwerere von zwei Vergehen sei immer die erste, die abzusitzen sei, und um Hafterleichterungen zu gewähren, könnten zusammengelegte Strafen auch wieder getrennt werden. Damit stehen Alexander Danders Chancen gut, schon bald das Trienter Gefängnis verlassen zu können: Er büßt nämlich nur mehr die acht Monate wegen des Betrugsdeliktes ab – was er nicht zwangsläufig in einer Zelle tun muss.rc/D