Deshalb bleibt der Alkomat weiterhin die erste Wahl für Polizisten. Im Hinblick auf Trunkenheit am Steuer gibt es eine Unterteilung in 3 verschiedene Phasen. Von der ersten Phase spricht man, wenn der Autofahrer einen Wert von bis zu 0,8 Promille Alkohol im Blut aufweist. Die zweite reicht von 0,8 bis 1,5 Promille. Alles über 1,5 Promille fällt in die dritte Phase. Die Härte der Strafe hängt von der Phase ab.<h3>Diese Strafen drohen im Falle von Trunkenheit</h3>Tritt die erste Phase ein, drohen eine Verwaltungsstrafe von 543 Euro, der Abzug von 10 Führerscheinpunkten und der Entzug des Führerscheins von 3 bis 6 Monaten. Bei der zweiten sind es bereits 800 Euro. Hinzu kommt, dass die Strafe in den Nachtstunden – sprich von 22 bis 6 Uhr – um ein Drittel erhöht wird. Darüber hinaus werden auch in diesem Fall 10 Punkte abgezogen, der Führerschein von 6 bis 12 Monaten entzogen und eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten verhängt. Die höchste Strafe erwartet betrunkene Lenker, bei denen die dritte Phase nachgewiesen wird. Dann beträgt die Geldbuße 1500 Euro, die Haftstrafe 6 bis 12 Monate und der Entzug des Führerscheins erstreckt sich auf 12 bis 24 Monate. Auch in diesem Fall erfolgt ein Abzug von 10 Führerscheinpunkten. Sind der Lenker und der Eigentümer des Fahrzeugs dieselbe Person, wird dieses beschlagnahmt.<h3> Ohne Alko-Test tritt automatisch erste Phase ein</h3>„Wenn ein Polizist die Trunkenheit eines Fahrers rein anhand der Symptomatik nachweist, tritt automatisch die erste Phase ein“, weiß Carli. Somit könne ein Autofahrer deutlich mehr als 0,8 Promille im Blut haben und dennoch nur eine leichte Strafe kassieren. <BR /><BR />Der Alkomat bestimmt den genauen Wert, was bedeutet, dass nicht nur die erste, sondern auch die anderen beiden Phasen der Trunkenheit gemessen werden können. Heißt das, man sollte am besten immer den Alkoholtest verweigern, damit automatisch die erste Phase vom Beamten angegeben wird? Nein. „Weigert sich ein Autofahrer, den Test durchzuführen, fällt er automatisch in die dritte Phase“, sagt der Sprecher der Ortspolizisten. <BR /><BR />Neuerdings machte allerdings ein besonderer Fall in den Medien die Runde. Wegen eines Urteils des Kassationsgerichts in Rom wurde ein betrunkener Autofahrer rein anhand der Symptomatik der dritten Phase zugewiesen – laut Carli handelte es sich hierbei jedoch um eine Ausnahme.