Seit 1. November müssen Südtirols Tourismusbetriebe ihre Gäste täglich melden. Angegeben werden müssen dabei neben An- und Abreise und persönlichen Daten der Gäste etwa auch, wie und wo sie untergebracht sind, ob sie nur übernachten oder auch frühstücken. <BR /><BR /> Von der Landesregierung im Jänner beschlossen und vom ASTAT im März per Rundschreiben mitgeteilt, müssen vom Hotel über den Campingplatz bis hin zum Urlaub-am-Bauernhof-Betrieb nun alle täglich Daten ihrer Gäste eingeben. Bislang war das, außer der Meldepflicht an Polizei und Gemeinde, die über ein eigenes Portal erfolgte, nur einmal im Monat fällig.<h3> Bis zu 2000 Euro Strafe</h3>„Das ganze erfolgt zu rein statistischen Zwecken und damit wir noch genauere Konjunkturdaten zur Verfügung stellen können als bisher“, sagt ASTAT- Direktor Timon Gärtner. Sein Amt erhebe diese Daten rein im Auftrag von Landesregierung, Landesverwaltung und Tourismusbranche. Daran wäre im Grunde nichts auszusetzen, würden die Daten über eine Eingabeplattform des ASTAT gesammelt und würde die Teilnahme auf freiwilliger Basis erfolgen. Letzteres ist laut ASTAT-Rundschreiben nun aber verpflichtend. Bei Missachtung drohen Strafen von bis zu 2000 Euro.<BR /><BR />Noch weit bedenklicher als diese Auskunftspflicht ist aber, dass die Datenerhebung über die vom LTS betriebene Software „Touristmanager Light“ erfolgen muss – auch die Meldung an Polizei und Gemeinden. Bei so manchem Hotelier sorgt das für Kopfzerbrechen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-62126798_quote" /><BR /><BR />„Gäste aus manchen Bundesländern Deutschlands reagieren auf solche Sachen historisch bedingt sehr sensibel, was ihnen auch nicht zu verdenken ist“, sagt ein Betroffener, der aus verständlichen Gründen nicht genannt werden möchte. Ein Vergleich mit Stasi-Methoden sei zwar zu heftig, aber dass beim Tourismusverband seine sämtlichen Daten liegen, dürfte so manchem Gast wohl mehr als sauer aufstoßen.<BR /><BR /> Immerhin verfügen die Tourismusorganisationen nun neben An- und Abreisedatum, den persönlichen Daten der Gäste auch alle Informationen zu Unterbringungsart, ob der Gast alleine, mit Familie oder in der Gruppe urlaubt und ob er nur übernachtet oder auch Frühstück, Halb- oder Dreiviertel-Pension konsumiert. <BR /><BR />Bauchweh mit dieser neuen Art der Erhebung von Gästedaten hat man auch beim Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV). „Dadurch wird einfach alles gläsern, noch offener und durchsichtiger“, sagt Präsident Manfred Pinzger. Man habe sich anfänglich noch gegen die Änderung der Datenerhebung zur Wehr gesetzt. <BR /><BR />Zumal es da aber einige gesetzliche Vorschriften gebe und das auch in anderen Regionen Italiens schon so durchgeführt werde, sei Gegenwehr zwecklos gewesen, so Pinzger. „Selbst wenn von institutioneller Seite immer gesagt wird, das ganze diene nur dazu, Werbung noch gezielter zu platzieren, doch wir stehen der ganzen Sache sehr differenziert gegenüber“, so der HGV-Präsident.<BR />