Die Folgen der neuen Pandemie-Welle: Diese Corona-Maßnahmen gelten in den europäischen Staaten.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Österreich</b><BR /><BR />3-G lautet in Österreich schon seit dem Frühjahr das Schlagwort, wenn es um die Corona-Maßnahmen geht. Geimpft, Genesen oder Getestet also. Das dritte G wurde im Laufe der Krise immer weiter eingeschränkt, sodass bald von 2-G Plus die Rede war: In bestimmten Bereichen war der Zutritt nur noch mit PCR-Test erlaubt, Antigentests reichten nicht mehr aus. <BR />Die Infektionszahlen sind seither dennoch stark angestiegen und haben zuletzt sogar neue Rekordwerte gebracht. Die Regierung hat in Absprache mit Experten einen Stufenplan entwickelt, der sich an der Auslastung der Intensivbetten orientiert. <BR />Ab einer Auslastung von 300 Intensivbetten etwa trat nun zuletzt eine neue Stufe in Kraft – in der das dritte „G“ vorerst gänzlich gestrichen ist. Für körpernahe Dienstleistungen, in der Gastronomie, den Kulturbereichen, in Sport- und Freizeiteinrichtungen, sowie für Besuche in Alten- und Krankenhäusern muss man künftig entweder Genesen oder Geimpft sein. <BR />Eine Übergangsfrist gilt bis zum 6. Dezember. Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test gültig. Im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken – wo kein 2- oder 3-G Nachweis nötig ist, gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin eine 3-G Pflicht, nur in besonders sensiblen Bereichen gelten hier strengere Regelungen. Zudem gelten in einzelnen Bundesländern besondere Bestimmungen. <BR />Auf der obersten Stufe des Stufenplanes stehen bei 600-Intensivpatienten Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.<BR /><BR /><BR /><b>Deutschland</b><BR /><BR />Corona-Maßnahmen sind vielerorts eine sehr fragile Angelegenheit. Es gibt regionale Unterschiede und oft ändern sie sich innerhalb kurzer Zeit beachtlich. Doch Deutschland sticht in dieser Hinsicht nochmals hervor. Ein bundesweites Vorgehen ist meist nur in sehr wenigen Bereichen zu beobachten, vielmehr reagieren die einzelnen Bundesländer recht autonom auf Entwicklungen – oder eben nicht. <BR />Als generelle Corona-Maßnahmen, die für Deutschland aktuell gelten, können folgende ausgemacht werden: In geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen gilt das verpflichtete Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften muss entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Verstößen gegen diese Maßnahme winkt deutschlandweit ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Außerdem gilt, landesweit den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zu unterschreiten und auf die allgemeinen Hygieneregeln zu achten. Wo nur Genesene und Geimpfte und wo auch Getestete Zugang haben, unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.<BR /><BR /><BR /><b>Schweiz</b><BR /><BR />Auch die Schweiz musste auf die aktuelle Corona-Situation reagieren und hat einige Maßnahmen erneut angepasst. In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine Maskenpflicht. Die Innenräume von Bars, Hotelrestaurants und Restaurants hingegen dürfen nur mit gültigem Covid-Zertifikat (Genesen, Geimpft oder Getestet) betreten werden. Allerdings entfällt damit auch die Maskenpflicht, für unter 16-Jährige entfallen die Regelungen gänzlich. Für eine Übernachtung in einem Hotel ist kein Covid-Zertifikat nötig. <BR />Klubs und Discos haben vorerst weiterhin geöffnet. Um dort Eintritt zu erhalten, ist das Vorzeigen eines Covid-Zertifikats nötig, zudem müssen sich dort alle Gäste registrieren lassen. Auch die Innenbereiche von Museen, Konzerten, Kinos und Freizeiteinrichtungen dürfen ebenfalls nur mit gültigem Zertifikat betreten werden. Eine Ausnahme sind hier wiederum alle unter 16-Jährigen. Verstöße gegen die gültigen Bestimmungen können mit bis zu 200 Franken geahndet werden.<BR /><BR /><BR /><b>Frankreich</b><BR /><BR />Alle Personen ab 12 Jahren müssen für das Betreten von kulturellen Einrichtungen, Freizeitstätten, Restaurants, Bars, Einkaufszentren, für Krankenhausbesuche, Flugreisen und den Fernverkehr entweder einen Genesenen-Nachweis, ein vollständiges Impfzertifikat oder einen negativen Test (entweder PCR oder Antigen, weniger als 72 Stunden alt) vorweisen. Covid-Tests sind dabei für Menschen, die nicht in Frankreich sozialversichert sind, kostenpflichtig. Zudem gilt eine strenge Maskenpflicht in Innenräumen für alle Personen über 6 Jahre. In einigen Regionen gibt es zudem Bestimmungen zum Tragen von Masken auch im Freien. Bei einem Verstoß wird eine Strafe von 135 Euro fällig.<BR /><BR /><BR /><b>Dänemark</b><BR /><BR />Am 10. September wurden in Dänemark die letzten noch in Zeiten der Pandemie eingeführten Regelungen abgeschafft. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass man die Corona-Situation gut unter Kontrolle habe und durch die hohe Zahl an Geimpften. Die Pandemie wurde kurzerhand quasi für beendet erklärt. <BR />Lange Zeit dauerte diese Freiheit aber auch im nordischen Musterland nicht, denn schon Mitte Oktober kam es erneut zu einem deutlichen Anstieg der Corona-Zahlen. Die Regierung sah sich schließlich zum Handeln gezwungen und kündigte neue Maßnahmen an. Damit soll der Corona-Pass auch in Dänemark wieder eingeführt werden, mit der Konsequenz, dass bestimmte Ort und Veranstaltungen wiederum nur für genesene, geimpfte oder getestete Personen zugänglich wären.<BR /> Zudem soll die Besucheranzahl von Veranstaltungen in Innenräumen auf 200 und im Außenbereich auf 2000 Personen beschränkt werden. <BR />