Wie geht es mit den Gnadenhof-Plänen im Oberland weiter? Schon seit Monaten wird darüber berichtet und diskutiert. Die Sache gestaltet sich alles andere als einfach.<BR /><BR />Bereits im Vorjahr wurde über die Versuche von Markus Sprenger berichtet, auf seinem landwirtschaftlichen Betrieb in St. Valentin einen Gnadenhof zu betreiben. Auf Gnadenhöfen sollen Tiere auch im Alter würdevoll leben können – und auch dort sterben, im Normalfall eines natürlichen Todes. Oft werden Gnadenhöfe über Patenschaften und Spenden zumindest mitfinanziert.<h3> Bereits im Vorjahr gab es rechtliche Probleme</h3>Bereits im Vorjahr jedoch hatte Sprenger die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt, wie Franz Hintner, Koordinator des Tierärztlichen Dienstes Meran, schon damals erklärte. In jüngster Zeit hat es nun wiederholte Male Medienberichte gegeben, die sich der Sache angenommen haben – damit wurde das Thema Gnadenhof wieder hochgekocht. Und diese Berichte haben bei Hintner wenig Freude ausgelöst, denn sie seien teils recht einseitig gewesen, wie er nun erklärt. Markus Sprenger werde dort als Opfer einer bösen Bürokratie dargestellt, er selbst zeichne im Internet ebenfalls immer wieder dieses Bild. <h3>Offiziell gesehen gibt es keinen Gnadenhof</h3>Der Vorwurf der Schikane von Seiten der Ämter stimme nicht, wie Franz Hintner sagt. Den Gnadenhof gebe es nämlich offiziell nicht, denn Sprenger erfülle auch aktuell immer noch nicht die nötigen Auflagen von staatlicher Seite. Ein Gnadenhof müsse räumlich getrennt sein vom „normalen“ landwirtschaftlichen Betrieb, z. B. getrennte Ställe haben. In der heutigen Form sei der Gnadenhof eine reine „Erfindung“.<BR /><BR />Franz Hintner betont, dass niemand etwas gegen einen Gnadenhof habe – im Gegenteil, das wäre eine sinnvolle Sache. Nur müssten halt Regeln eingehalten werden, denn es gehe um Transparenz. So muss der Betreiber eines Gnadenhofes sich entscheiden, ob er dieses (Bauernhof) oder jenes (Gnadenhof) wolle. Wenn eine Trennung nicht möglich ist und sich jemand für einen Gnadenhof entscheidet, würden bestimmte steuerliche Vorteile bzw. Beiträge entfallen. Das wolle Sprenger offenbar nicht, denn er habe bisher „nichts getan“, um diese Auflagen zu erfüllen. All das habe man dem Bauern mündlich und schriftlich mehrfach mitgeteilt. <h3>Kein zugelassener, offizieller Gnadenhof im Land</h3>Ein Gnadenhof – es gibt übrigens bislang keinen einzigen offiziell zugelassenen im Land – habe eine eigene Betriebsnummer, alle Tierbewegungen wie Zu- und Abgänge müssten erfasst werden. Dies sei schon allein aus hygienischer Sicht notwendig, zudem müsse klar ersichtlich sein, ob Tiere am Hof ordnungsgemäß behandelt werden. Bei fehlender Transparenz bestehe z. B. die Möglichkeit, dass Gnadenhof-Tiere doch geschlachtet würden, ihr Fleisch verkauft usw.. „Graubereiche“ könne man hier nicht zulassen. <BR /><BR />„Uns geht es um Transparenz“, fasst Franz Hintner zusammen und betont nochmals, dass man als Sanitätsbetrieb Gnadenhöfe grundsätzlich unterstütze – aber nur, wenn die Regeln eingehalten würden. <BR /><BR />Um welche bürokratischen Auflagen es sich in Sachen Transparenz handelt, zeigt der Fall von 3 Schweinen. Markus Sprenger habe „zumindest 3 nicht markierte Schweine unbekannter Herkunft“ aufgenommen. Schweine könnten eine Ohrmarke oder eine Tätowierung haben, solche Kennzeichnungen müssten alle Tiere innerhalb einer gewissen Zeit nach der Geburt haben. <h3>Ursprung sowie Bewegungen der Tiere nachvollziehen</h3>Damit werde der Ursprung des Tieres bzw. das Tier selbst identifiziert. „Es muss immer, bevor es den Ursprungsbetrieb verlässt, gekennzeichnet worden sein. Vor allem aus seuchenrechtlichen Gründen muss eine genaue Rückverfolgbarkeit garantiert werden“, erklärt Franz Hintner. Da dies bei den Schweinen aber nicht der Fall gewesen sei, habe Markus Sprenger eine Verwaltungsstrafe erhalten. Der Tierärztliche Dienst werde die Angelegenheit weiterhin beobachten, weitere Strafbescheide seien möglich. Daher scheint es gut möglich, das das Gnadenhof-Gerangel weitergeht.<BR />