Montag, 26. Oktober 2020
Das ist die neue Eigenerklärung – deutsche und italienische Version
Mit den neuen Corona-Verordnungen der italienischen Regierung gibt es auch eine neue Eigenerklärung.
Wer nun nach 23 Uhr außer Haus ist, muss einen triftigen Grund dafür vorweisen können. - Foto: © shutterstock